Ein Beruf – viele Aufgaben

"Ja das möchste: Eine Villa im Grünen mit großer Terrasse, vorn die Ostsee, hinten die Friedrichstraße; mit schöner Aussicht, ländlich mondän. Vom Badezimmer ist die Zugspitze zu sehn – aber abends zum Kino hast dus nicht weit." (Zitat aus "Das Ideal" von Kurt Tucholsky)

Stadtplanung ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die die Bedingungen für Wohnen, Arbeiten und Versorgen sowie Kultur und Freizeit steuert und somit den Rahmen für unterschiedliche Formen des Zusammenlebens bildet. Stadtplanung berücksichtigt die örtlichen Anforderungen und übergeordneten Ziele und gewährleistet den Ausgleich zwischen individuellen und gemeinschaftlichen Interessen. Veränderungen der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen und Lebensbedingungen erfordern die Stadtplanung als vorausschauendes Lenkungsinstrument. Die Entwicklung und qualitätvolle Gestaltung des urbanen und ländlichen Lebensraumes hängt vor allem an der fachlichen Kompetenz und der visionären Kraft des Stadtplaners. Stadtplanung ist eine interdisziplinäre Aufgabe und erfordert das Zusammenwirken im Team. Der Stadtplaner arbeitet als Treuhänder und objektiver Berater für Kommunen sowie öffentliche und private Entscheidungsträger unter Einbeziehung aller Beteiligter und der Bürger. Stadtplanung ist auf längere Zeiträume ausgerichtet und wird von zahlreichen Faktoren bestimmt, wobei geänderte Rahmenbedingungen Modifikationen der Planung erlauben müssen. So beinhaltet Stadtplanung prozessorientiertes Denken, Entscheiden und Handeln.

Stadt braucht Planung

Die Stadt (von althochdt.: stat = Standort, Stelle) in ihrer ursprünglich kompakten Ausformung mit klar abgegrenzten Konturen zum Naturraum zeigt sich heute in veränderten, vielfältigen Ausprägungen. Hochverdichtete, urbane und lockere Siedlungsstrukturen bilden unterschiedliche Stadtlandschaften, die durch ihre Funktionen wie Wohnen, Arbeiten und Versorgen differenzierte Gestaltungsmerkmale aufweisen. Durch die hohe Mobilität werden immer ausgedehntere Gebiete erschlossen, die als Wohn-, Arbeits- und Einkaufsstandorte sowie für Freizeit und Erholung genutzt werden.
Stadtplaner analysieren diese komplexen Voraussetzungen und erarbeiten Problemlösungen für historische Stadt- und Ortskerne, für Stadtquartiere, für Wohngebiete und Gewerbestandorte, für Dörfer und ländliche Siedlungen sowie für interkommunale und regionale Entwicklungen. Bauliche und stadträumliche Vorstellungen zu Nutzung und Gestaltung sowie die Lenkung des Verkehrs mit seinen Wechselwirkungen auf Umwelt und natürliche Gegebenheiten sind wesentliche Bestandteile der planerischen Auseinandersetzung. Aufgabe der Stadtplanung ist zudem die Abstimmung, Koordination und Integration von Fachplanungen in eine nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung.

Im Rahmen der Architektouren stellen Stadtplaner, Architekten, Innenarchitekten und Landschaftsarchitekten jährlich am letzten Juni-Wochenende ausgewählte Projekte vor.

Stadtplanung – Leistungsspektrum

Die Berufsaufgaben des Stadtplaners sind die gestaltende, technische und umweltgerechte Orts-, Stadt- und Raumplanung unter Einbeziehung ökonomischer, ökologischer und sozialer Belange. Dazu gehört insbesondere die Erarbeitung städtebaulicher Planungen. Basierend auf Rechtsgrundlagen, insbesondere dem Bau- und Planungsrecht, wird in folgende Arten der Planung unterschieden:

Die "formelle" Planung:
Auf Grundlage des Baugesetzbuches erarbeiten Stadtplaner in geregelten Verfahren wie der Flächennutzungsplanung oder der Bebauungsplanung unter Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden alle für die Entscheidungen wichtigen Grundlagen, Ziele und Festsetzungen. Sie schaffen damit rechtliche Planungssicherheit für Kommunen, Investoren und betroffene Bürger und gewährleisten die gerechte Abwägung öffentlicher und privater Belange.

Die "informelle" Planung:
Stadtplaner führen städtebauliche Untersuchungen durch und entwickeln Konzepte, die in Form von Entwicklungs-, Rahmen- und Gestaltungsplänen sowie von städtebaulichen Einzelgutachten eigenständige Planungsschritte darstellen oder die formelle Planung vorbereiten, erläutern und umsetzen. Informelle Pläne erhalten in der Regel keinen rechtverbindlichen Status, können aber selbstbindende Bedeutung für die Kommunen erlangen.

Das Planungsmanagement:
Stadtplaner beraten bei rechtlichen und organisatorischen Verfahren. Sie führen Beteiligungsverfahren durch und moderieren, organisieren und steuern Projekte in Zusammenarbeit mit oder im Auftrag von Kommunen und privaten Planungsträger.

Stadtplaner…
… erstellen
Planungskonzepte, Machbarkeitsstudien und Entwicklungsstrategien als Treuhänder und objektive Berater für Kommunen, Behörden und private Entscheidungsträger (Orts- und Stadtentwicklungsplanung)
… erarbeiten
Flächennutzungspläne und Bebauungspläne sowie vorbereitende Untersuchungen für Sanierungs- und Entwicklungsgebiete (Bauleitplanung undsonstige formelle Planung)
… entwerfen
räumliche und funktionale Zusammenhänge und Gebäudefigurationen (städtebaulicher Entwurf)
… entwickeln
Stadtteile, sanieren Städte und erneuern Dörfer (Orts- und Stadtplanung)
... binden
Hochbaumaßnahmen in das städtische Umfeld ein
… koordinieren
die Projektentwicklung und Projektsteuerung, betreuen Wettbewerbe, sorgen für objektive, verständliche Darstellung, beteiligen den Bürger und vermitteln die Planung der Öffentlichkeit (Planungsmanagement)
… sind
kompetente Partner der Auftraggeber (Kommunen, Investoren, Interessenverbände) im Sinne des Verbraucherschutzes und tragen durch Moderation und Mediation zur Interessenvermittlung und Konfliktlösung bei. Sie leisten damit einen Beitrag zur Qualitätssicherung und Verantwortung für die Umwelt.  

Die Ausbildung

Fachliche Qualifikation erhalten Stadtplaner durch den Abschluss eines grundständigen oder postgradualen Studiums oder eine andere gleichwertige Ausbildung, die sie befähigt, die Berufsaufgaben des Stadtplaners auszuführen: insbesondere die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Stadt- und Raumplanung sowie die Erarbeitung städtebaulicher Pläne.

Studienabschlüsse können als Bachelor und Master erfolgen.

Die Gesetzeslage

Die Berufsbezeichnung „Stadtplaner“ darf nur führen, wer in die Stadtplanerliste der Bayerischen Architektenkammer oder einer anderen Landesarchitekten- oder Stadtplanerkammer eingetragen ist.

Die Eintragung erfolgt in einem förmlichen Verfahren, in dem die Studienvoraussetzungen sowie eine zweijährige berufspraktische Tätigkeit im Anschluss an die Ausbildung überprüft werden (Art. 6 Abs. 2 BauKaG). Die Vergütung von städtebaulichen Planungsleistungen richtet sich nach der „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ (HOAI), sofern diese in der HOAI geregelt sind. Die HOAI ist als Rechtsverordnung der Bundesregierung für alle Stadtplaner aber auch Auftraggeber bindend. Diese Gebührenordnung hilft dem Verbraucher, für geistigschöpferische Leistungen, deren Preise er nicht kennt, vergleichbare Angebote zu erhalten.

Stadtplanerliste

Seit 1. August 2015 sind alle Stadtplanerinnen und Stadtplaner Mitglied der Bayerischen Architektenkammer. Mit Inkraftreten der Änderungen des Baukammerngesetzes wurde ein lange angestrebtes Ziel der Bayerischen Architektenkammer erreicht: Durch die Einführung einer Pflichtmitgliedschaft der Stadtplaner wird nicht nur der Schutz der Berufsbezeichnung effizienter ausgestaltet, sondern auch eine in allen Bundesländern bereits geltende Rechtslage für Bayern eingeführt.

Alle Stadtplanerinnen und Stadtplaner finden Sie in der Stadtplanerliste nach Art. 7 BauKaG.