Beamtet

Im öffentlichen Dienst können Architekten, Landschafts-, Innenarchitekten und Stadtplaner außerdem eine Beamtenlaufbahn einschlagen, die einer zusätzlichen Ausbildungs- und Vorbereitungszeit bedarf.

Die Laufbahnbefähigung wird normalerweise durch den Nachweis eines Hochschulabschlusses einer Universität oder Technischen Hochschule mit Diplom oder Master oder einen akkreditierten Master-Abschluss einer Hochschule (z. B. in Architektur, Bauingenieurwesen, Stadtplanung) und die entsprechende Laufbahnprüfung (Staatsexamen, früher: Große Staatsprüfung) nach zweijährigem technischen Referendariat erbracht. Mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung ist man in Bayern berechtigt die Berufsbezeichnung „Regierungsbaumeister“ zu führen, unabhängig davon, ob man angestellt, verbeamtet oder freischaffend tätig ist. Zum Führen der beamtenrechtlichen Amtsbezeichnung muss nach dem Referendariat eine bis zu dreijährige Probezeit abgeleistet werden.

Angestellte und beamtete Architekten, Innen-, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner sind starke Partner in der Solidargemeinschaft mit freischaffenden Kolleginnen und Kollegen. Dem gemeinsamen Handeln liegen gleiche Interessen zu Grunde an Baukultur, gestalterischem Anspruch, Nachhaltigkeit, Umweltbewusstsein und Wirtschaftlichkeit. Hierfür das Optimale zu erreichen, ist nur in einem partnerschaftlichen Miteinander möglich. 

 

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