Mediation - Beteiligte

Die Konfliktparteien

sind die zentralen Ansprechpartner für ihren eigenen Konflikt und dessen Lösung. Sie sollten deshalb vom Konflikt bzw. von dessen Lösung selbst betroffen sein, möglichst weitgehende Entscheidungs- und Umsetzungskompetenz hinsichtlich der zu regelnden Punkte mitbringen und grundsätzlich bereit sein, zu verhandeln und sich einigen zu wollen.

Der/ Die Mediator/in

strukturiert das Verfahren und achtet darauf, dass die Grundsätze des Verfahrens eingehalten sowie geeignete Rahmenbedingungen für eine Einigung geschaffen werden. Der/ Die Mediator/in handelt lösungsoffen, d.h. macht keine sachlichen Lösungsvorschläge und hat keine Entscheidungsmacht in der Sache, sondern unterstützt die Konfliktparteien bei ihrer Lösungssuche. Hierfür benötigt er/ sie eine fundierte fachliche Ausbildung, die durch umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten in der interessensgerechten Verhandlungsführung ergänzt wird.

Externe Experten, Gutachter, Rechtsanwälte, Steuerberater

können je nach Art des Verfahrens für eine sachgerechte Lösung zusätzlich erforderlich sein. Innerhalb des Mediationsverfahrens besteht grundsätzlich die Möglichkeit, entsprechenden Rat einzuholen und nach vorheriger Abstimmung und Festlegung der Konfliktparteien das Ergebnis in das Verfahren einzubinden, um zu einer dauerhaften und belastbaren Lösung zu gelangen.