Architektenvertrag – Honorar* (10159) ab 22.6.2010
Der erfolgreiche und effiziente Betrieb eines Architekturbüros setzt nicht nur fachliches Wissen, sondern auch wirtschaftliche und vertragsrechtliche Kenntnisse voraus. Verhandlungen mit Auftraggebern über Beauftragung, Vertrag und Honorar kommen in der Ausbildung meist zu kurz, gehören jedoch zum Berufsalltag eines Architekten.
Die Teilnehmer erhalten einen ersten Überblick über praxisrelevante „Brennpunkte“ beim Architektenvertrag sowie zu den Grundzügen der HOAI 2009 und dem Aufbau einer prüffähigen Honorarschlussrechnung. Praktische Übungen der Teilnehmer ergänzen die Veranstaltung.
Die Veranstaltung ist insbesondere für Berufsstarter geeignet.
Datum und Ort
Dienstag, 22.06.2010
16:00 Uhr
bis 20:00 Uhr
1. Teil: Dienstag, 22.06.2010
2. Teil: Dienstag, 29.06.2010
jeweils 16.00 –20.00 Uhr
Bayerische Architektenkammer, Waisenhausstraße 4, HdA, München
10159
Inhalt
1. Teil - Architektenvertrag:
Einführung in die Grundzüge des Architektenvertragsrechts | Richtige Leistungsbeschreibung | Haftungsfragen | Praktische Übung
2. Teil - Honorar:
Einführung in die Grundzüge der Anwendung der HOAI | Die prüffähige Honorarrechnung | Praktische Übung
Referent(-en)
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Fabian Blomeyer Rechtsanwalt, Referent für Recht und Berufsordnung, Bayerische Architektenkammer
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Erik Budiner Rechtsanwalt, Geschäftsführer Recht und Verwaltung, Bayerische Architektenkammer
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Alexandra Seemüller Rechtsanwältin, Referentin für Recht und Berufsordnung, Bayerische Architektenkammer
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Dipl.-Ing. Oliver Voitl Architekt, Stadtplaner, Referent für Wettbewerb und Vergabe, Bayerische Architektenkammer
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Dr. Karlgeorg Stork Rechtsanwalt, München
Gebühren
140,00 € für Gäste
80,00 € für Kammermitglieder/Absolventen
Hinweis
Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt.
* Für Absolventen als Vorbereitung für die Eintragung besonders geeignet.
