Architektenvertrag und Bauvertrag* (10183) ab 28.1.2010
Nur noch Wartelistenplätze
Die Tätigkeit des Architekten unterliegt vielfältigen rechtlichen Bindungen. Das bürgerliche Recht (BGB) regelt die zivilrechtlichen Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Einen besonderen Stellenwert nimmt dabei der von den Vertragspartnern abzuschließende Architektenvertrag ein.
Der Architekt muss aber auch erhebliche Kenntnisse des Werkvertragsrechts und der entsprechenden Vertragsvorschriften der VOB besitzen, um als sachkundiger Berater und Treuhänder bei Vertragsstörungen die eigenen Rechte und die des Bauherren zu wahren. D
as Seminar bietet eine systematische Einführung in das Werkvertragsrecht nach BGB sowie in die VOB/B anhand von Übungsbeispielen und aktuellen Fällen aus der Rechtsprechung. Architektenvertrag und Bauvertrag werden ausführlich dargestellt und diskutiert.
Datum und Ort
Donnerstag, 28.01.2010 bis Freitag, 29.01.2010
Donnerstag/Freitag 28./29.01.2010
1. Tag 9.30 – 17.30 Uhr
2. Tag 9.00 – 17.00 Uhr
Bayerische Architektenkammer, Waisenhausstraße 4, HdA, München
10183
Inhalt
Einführung in das Werkvertragsrecht | Unterschiede BGB-Werkvertrag und VOB-Werkvertrag | Rechtsnatur des Werkvertrags; Vollmacht des Architekten; Vergütungsregelung; Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Auftragnehmers in der Planungs- und Ausführungsphase, Behinderung und Unterbrechung; Abnahme; Verjährung von Mängelansprüchen; Sicherungsmittel des Auftragnehmers | Zustandekommen, rechtliche Grundlagen und Rechtsnatur des Architektenvertrags | Leistungspflichten des Architekten | Honorarvereinbarungen und Systematik der Abrechnung, Verjährung von Honoraransprüchen
Referent(-en)
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Dipl.-Ing. Thomas Gritschneder Rechtsanwalt, München
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Dr. Alexander Scholz Rechtsanwalt, München
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Dr. Karlgeorg Stork Rechtsanwalt, München
Gebühren
280,00 € für Gäste
190,00 € für Kammermitglieder/Absolventen
Hinweis
Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.
* Für Absolventen als Vorbereitung für die Eintragung besonders geeignet.
Dieses Seminar ist Teil der 2. Gesamtreihe „Eintragungsvoraussetzungen" München (29281).
Derzeit gibt es nur noch Wartelistenplätze.
