Baudurchführung in der Praxis des Landschaftsarchitekten
Teil 3: Schnittstellenproblematik sowie Bedenken und Behinderung*
(10129) am 24.4.2010
Im Spannungsfeld zwischen Bauherrn und ausführenden Unternehmen obliegt es dem Landschaftsarchitekten, für eine mangelfreie und DIN-gerechte Umsetzung seiner vertraglichen Leistungen zu sorgen und den Bauherrn bei der Durchsetzung seiner Rechte zu begleiten.
Teil 3 dieser Seminarreihe beschäftigt sich mit immer wiederkehrenden Problemen an den Schnittstellen zwischen den Vorgewerken und dem Gewerk des Garten- und Landschaftsbaus sowie dem Umgang mit der Anmeldung von Bedenken und Behinderung.
Der erste Abschnitt des Seminars behandelt typische und häufige Schnittstellenprobleme, denen der Landschaftsarchitekt in Vorbereitung und im Zuge der Bauabwicklung begegnet. Der zweite Abschnitt beschäftigt sich mit dem Umgang bei Bedenken und Behinderungsanzeige der Garten- und Landschaftsbaufirmen. Insbesondere die fachlich angemessene und rechtlich richtige Reaktion soll beispielhaft vermittelt werden. Zugleich werden praktische Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung des rechtlichen Hintergrunds – in der Hauptsache des VOB/B-Vertrages – aufgezeigt.
Die Seminarreihe richtet sich insbesondere an Berufsanfänger der Fachrichtung Landschaftsarchitektur
und wird im nächsten Halbjahr fortgesetzt.
Datum und Ort
Samstag, 24.04.2010
09:30 Uhr
bis 17:00 Uhr
Bayerische Architektenkammer, Waisenhausstraße 4, HdA, München
10129
Inhalt
Schnittstellenfeststellung und -definition (u. a. Verdichtung des Baugrunds, Sparten im Baufeld, bauseits gestellte Materialien, Dachabdichtung) | Fachliche Prüfung und Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten im Vorfeld | Aufklärungsund Hinweispflichten des Landschaftsarchitekten | Koordinierungspflichten mit den anderen am Bau Beteiligten | Umgang mit Bedenken- und Behinderungsanzeigen
Referent(-en)
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Arndt Kresin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, München
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Dipl.-Ing. Univ. Uwe Fischer Landschaftsarchitekt, Stadtplaner, Eching
Gebühren
200,00 € für Gäste
130,00 € für Kammermitglieder/Absolventen
Hinweis
Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.
