Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an alle, die Gebäude neu errichten der sanieren: Auftraggeber_innen (Bauleute aller Art), Auftragnehmer_innen, Architekten_innen, Bauingenieur_innen, Bausachverständige, Energieberater_innen, Bauträger_innen, Studierende der Fachrichtung Bau und Vertreter_innen von Behörden.
Inhalt
Am 1. Mai 2014 ist die Neuregelung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Ab den 1. Januar 2016 sind nun die Verschärfungen dieser EnEV anzuwenden. Der höchstzulässige Jahres-Primärenergiebedarf (zum Heizen, Wassererwärmen, Lüften, Kühlen und bei Nicht-Wohnbauten auch für die eingebaute Beleuchtung) sinkt um 25 Prozent im Vergleich zur EnEV 2009. Der maximal erlaubte, mittlere Wärmeverlust durch die Gebäudehülle sinkt um ca. 20 Prozent im Vergleich zur EnEV 2009.
Themen
Die Anforderungen der EnEV mit den Verschärfungen ab dem 01.01.2016 | Die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der neuen Vorschriften der EnEV, die Ordnungswidrigkeiten, Inkrafttreten und Übergangsvorschriften | Pflichtangaben in Immobilienanzeigen | Registriernummern und Stichprobenkontrollen für Energieausweise | Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt, Berlin)