Akademieprogramm 1/12

Inhalt

Ermäßigung der Teilnahmegebühr

Anspruch auf Ermäßigung haben Kammermitglieder, deren Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr 20.000 Euro nicht übersteigt, oder die Altersbezüge erhalten, oder die den Architektenberuf nicht mehr ausüben, sowie Kammermitglieder, die im Veranstaltungsjahr aus persönlichen wirtschaftlichen Gründen (insbesondere Arbeitslosigkeit, Elternzeit) keine beruflichen Einkünfte beziehen. Die Ermäßigung beträgt 75 Prozent der Teilnahmegebühr. Sie kann, soweit das Kontingent der hierfür zur Verfügung stehenden Plätze (15 Prozent) nicht ausgeschöpft ist, nur bei Rücksendung des Antragsformulars (PDF) gewährt werden.

Von einer Ermäßigung ausgenommen sind Veranstaltungen mit einer Teilnahmegebühr bis zu 50 Euro und Exkursionen sowie Kosten für Übernachtung, Transport und Verpflegung (vgl. Ziff. 12.5 des Gebührentarifs zur Gebührenordnung (PDF) und Ziff. 2.2 der Beitragsordnung der Bayerischen Architektenkammer der Bayerischen Architektenkammer), sofern im Preis enthalten. Der zu ermäßigende Betrag ist in diesem Fall in der Akademie zu erfragen.

Das nähere Verfahren wird in den Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der Akademie für Fort- und Weiterbildung der Bayerischen Architektenkammer (Teilnahmebedingungen) geregelt.

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