Städtebau und Recht in Bayern am 11.10.10
In Folge der Ausweitung der Verfahrensfreiheit und der Reduzierung des Prüfprogramms im zur Regel gewordenen vereinfachten Genehmigungsverfahren stehen bei der Beurteilung von Bauvorhaben vielfach behördliche Entscheidungen über Abweichungen (Art. 63 BayBO) und Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB) im Vordergrund. Beide Vorschriften verlangen die Vereinbarkeit der Entscheidung mit den öffentlichen Belangen.
In Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts wird der Frage nachgegangen, welche Bedeutung dieser Anforderung zukommt und welche Rolle sie bei Nachbarklagen spielt. Aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen zum Bauplanungsrecht werden vorgestellt und erläutert. Darüber hinaus werden auch Themen angesprochen, zu denen derzeit Verfahren – wie beispielsweise zum Einfluss des EU-Rechts auf die Zulässigkeit von Vorhaben neben Störfallbetrieben nach der Seveso-II-Richtlinie – anhängig sind.
Die Fachtagung behandelt aktuelle Probleme der Planungs- und Baurechtspraxis und wendet sich an Fachleute, die als freiberuflich tätige Planer, als Mitarbeiter in Behörden oder Verwaltungsgerichten oder als Rechtsanwälte mit der Beurteilung von Bauvorhaben und mit Bebauungsplänen befasst sind. Veranstalter ist das Institut für Städtebau und Wohnungswesen in Kooperation mit der Bayerischen Architektenkammer.
Datum und Ort
Montag, 11.10.2010
09:30 Uhr
bis 16:30 Uhr
Bayerischer Bauindustrieverband, Raum 6. Stock, Oberanger 32, München
Inhalt
Die Bedeutung der öffentlichen Belange bei der Erteilung von Befreiungen und der Zulassung von Abweichungen | Aktuelle Fragen des Bauplanungsrechts | Bedeutung des Landesverfassungsrechts für das Bauplanungsrecht | Aktuelle Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum öffentlichen Baurecht | Abschlussdiskussion
Referent(-en)
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Michael Happ Vors. Richter, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, München, Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
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Helmut König Vors. Richter, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, München
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Prof. Dr. Ferdinand Kuchler Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München
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Helmut Petz Richter, Bundesverwaltungsgericht, Leipzig, ehemals Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, München
Gebühren
150,00 € für Gäste
120,00 € für Kammermitglieder/Absolventen
Hinweis
Die Teilnehmerzahl ist auf 80 Personen begrenzt. Information und Anmeldung über Institut für Städtebau und Wohnungswesen der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung, Steinheilstraße 1, 80333 München, Tel. (0 89) 54 27 06-0, Fax -23, Internet unter www.isw.de oder per E-Mail an office@isw.de.
Es gelten die Teilnahmebedingungen des ISW.
