Haftung der Architekten* (10191) am 19.5.2010
Der Architekt haftet für die mängelfreie und termingerechte Erbringung aller von ihm übernommenen Leistungen. Dabei sieht er sich als Folge der heutigen Komplexität des Planens und Bauens zunehmenden Haftungsansprüchen ausgesetzt.
Es ist deshalb notwendig, den Überblick über mögliche Haftungsansprüche zu wahren. Nur so können Fehler und Versäumnisse schon im Ansatz erkannt und nachteilige rechtliche wie finanzielle Folgen vermieden werden.
Die Teilnehmer erhalten eine umfassende Information über die aus dem Architektenvertrag und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs resultierenden Haftungsfolgen, dargestellt an anschaulichen Beispielen.
Datum und Ort
Mittwoch, 19.05.2010
09:30 Uhr
bis 17:30 Uhr
Presseclub Nürnberg, Gewerbemuseumsplatz 2, Marmorsaal, Nürnberg
10191
Inhalt
Einführung in die Grundlagen der Architektenhaftung | Die zivilrechtliche Haftung des Architekten | Haftung aus Verletzung von Hauptpflichten bei der Planung, Koordinierung, Überwachung und Kostenermittlung | Praktische Hinweise zur Vertragsgestaltung | Die Haftung gegenüber Nichtvertragspartnern | Möglichkeiten und Grenzen des Versicherungsschutzes | Rechtliche Hinweise zur Berufshaftpflichtversicherung
Referent(-en)
-
Dr. Achim Neumeister Rechtsanwalt, München
Gebühren
190,00 € für Gäste
110,00 € für Kammermitglieder/Absolventen
Hinweis
Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.
*Für Absolventen als Vorbereitung für die Eintragung besonders geeignet.
Dieses Seminar ist Teil der 2. Gesamtreihe „Eintragungsvoraussetzungen" Nürnberg/Würzburg (10181).
Bitte beachten Sie auch unsere weiteren Veranstaltungen:
Haftung der Architekten (10190) am 15. April 2010 in München
Haftung der Architekten (10192) am 15. Juni 2010 in München
