Informationen für „Energieeffizienz-Experten“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW Bankengruppe (KfW) haben beschlossen, Experten für die geförderte Energieberatung und für hocheffiziente Sanierungen und Neubauten in einer bundeseinheitlichen Liste zu führen. Damit soll die Qualität bei Energieberatungen und beim energieeffizienten Bauen und Sanieren sichergestellt werden. Listenführende Stelle ist die Deutsche Energie-Agentur (dena).

Um die Eintragung in diese Liste nach zwei Jahren verlängern zu können, sind vom Energieeffizienz-Experten Praxisnachweise und Fortbildungsnachweise einzureichen (siehe hier).

Die Fortbildungen können hierzu eigenverantwortlich ausgewählt werden. Akzeptiert werden grundsätzlich die in den Anlagen des Regelheftes aufgeführten Themenbereiche. Es bedarf weder einer vorherigen Anerkennung noch eines bestimmten, zertifizierten Anbieters. Ausführliche Informationen der dena zur Verlängerung des Eintrags als Energieeffizienz-Experte finden Sie hier.

Um das Verfahren für unsere Teilnehmer und die Dena als zuständige Prüfstelle zu vereinfachen, reicht die Bayerische Architektenkammer regelmäßig hierfür in Frage kommenden Veranstaltungen des Halbjahresprogramms zur vorherigen Überprüfung ein und erhält schon im Vorfeld eine verbindliche Angabe über die für die Listenverlängerung anerkannten Unterrichtseinheiten. Teilnehmer dieser Veranstaltungen finden auf ihrer Teilnahmebestätigung einen entsprechenden Code, der die Bearbeitung bei der dena beschleunigt.

Eine Übersicht über unsere aktuellen zur Listenverlängerung anerkannten Fortbildungsangebote finden Sie hier. Falls für Sie auch eine Fortbildung bei einem anderen Anbieter in Frage kommt, finden Sie im Fortbildungskalender der dena eine Zusammenstellung aller eingereichten Veranstaltungen.