Informationen zur Eintragungsreihe

Von entscheidender Bedeutung für die Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste ist nachgewiesene praktische Erfahrung. Nach Art. 4 BauKaG sind berufsfördernde Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Architektenkammer im Aufgabenbereich der technischen und wirtschaftlichen Planung sowie des Baurechts auf die Zeit der praktischen Tätigkeit anzurechnen.
Da sich die Arbeit in Architekturbüros – analog zu anderen Bereichen der Wirtschaft – zunehmend spezialisiert, ergeben sich bei der Eintragung in die Architektenliste häufig Probleme des Nachweises der Beschäftigung mit den Leistungsphasen 6 bis 8, Vergabe und Objektüberwachung (Leistungsphase 9 ist keine Eintragungsvoraussetzung!).

Um denjenigen, die in ihrem Büroalltag wenig Gelegenheit haben, sich mit diesen Leistungsphasen auseinanderzusetzen, trotzdem die Möglichkeit der Eintragung zu geben, wird die Seminarreihe „Eintragungsvoraussetzungen“ angeboten. Sie wird innerhalb eines Halbjahres durchgeführt. Am Ende eines jeden Seminars werden bei vollständiger Anwesenheit Teilnahmebestätigungen ausgegeben.

Hochschulabsolventen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, die an der Seminarreihe Eintragungsvoraussetzungen teilnehmen, können alternativ zum Seminar "Objektüberwachung und Sicherheit am Bau" das Seminar "Baudurchführung in der Landschaftsarchitektur: Einführung in die Objektüberwachung" besuchen.

Die folgende Aufstellung kennzeichnet die notwendigen Seminare für die einzelnen Leistungsphasen:

SeminarLeistungsphase 6 und 7Leistungsphase 8
Termin- und Kapazitätsplanung**
Baukostenplanung und -kontrolle**
Architektenvertrag und Bauvertrag**
VOB - Ausschreibung und Vergabe**
Haftung der Architekten**
Objektüberwachung und Sicherheit am Bau *

Eine Übersicht über die derzeit angebotenen Eintragungsreihen finden Sie hier.

Sofern für die Leistungsphasen 1 bis 5 Nachweise der praktischen Tätigkeit zwar vorhanden sind, diese für die Eintragung aber noch nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, diese Teilbereiche individuell modular durch den Besuch von geeigneten Fortbildungsveranstaltungen der Bayerischen Architektenkammer zu ergänzen.

Für Personen, die ihre praktische Tätigkeit ausreichend nachweisen können, ist der Besuch von Fortbildungsveranstaltungen keine Eintragungsvoraussetzung.

Selbstverständlich können alle Seminare auch von Nichtmitgliedern ohne aktuelle Eintragungs­absicht und von bereits eingetragenen Kammermitgliedern und Juniormitgliedern besucht werden.

Schon gehört? Sie können ab 1.01.2024 Juniormitglied der Bayerischen Architektenkammer werden und damit gleich nach dem Studium mit Beginn der berufspraktischen Tätigkeit Teil des Netzwerks sein. Wie das geht? Ganz einfach....informieren Sie sich hier.