Baudurchführung in der Praxis des Landschaftsarchitekten Teil II: Abnahme und Mängelhaftung bei Pflanzen* (12134) am 31.03.2012
Im Spannungsfeld zwischen Bauherrn und ausführenden Unternehmen ist es Aufgabe des Landschaftsarchitekten, den Bauablauf sowohl fachlich als auch wirtschaftlich und zeitlich zu überwachen, um durch seine Leistung ein mangelfreies und funktionstaugliches Werk herbeizuführen. Zugleich ist der Landschaftsarchitekt verpflichtet, den Bauherrn in erster Linie fachlich und im Rahmen seiner Sachwalterpflicht auch baurechtlich zu informieren, aufzuklären und zu beraten. Die besonderen Regelungen der DIN 18916 für Pflanzarbeiten stellen die Baubeteiligten vor erhebliche praktische und rechtliche Probleme.
Teil II der Seminarreihe verfolgt das Ziel, einen praxisorientierten Umgang mit den technischen und rechtlichen Besonderheiten bei Abnahme von Pflanzleistungen und Mängelansprüchen zu vermitteln. Entlang des Ablaufs auf der Baustelle – Lieferung der Pflanzen, Durchführung, Abnahme und Mängelverfolgung – werden typische Problemstellungen aus fachlicher und juristischer Sicht besprochen. Zugleich werden Haftungsfallen für den Landschaftsarchitekten erläutert und Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung des rechtlichen Hintergrunds, in der Hauptsache des VOB/B-Vertrags, aufgezeigt.
Die Seminarreihe, die halbjährlich fortgesetzt wird, richtet sich an berufserfahrene Landschaftsarchitekten. Auf Grund der Besprechung von grundsätzlichen Fragen ist sie aber auch für Berufseinsteiger geeignet. Der Besuch des ersten Seminars ist keine Teilnahmevoraussetzung.
Datum und Ort
Samstag, 31.03.2012
09:30 Uhr
bis 17:00 Uhr
Bayerische Architektenkammer, Waisenhausstraße 4, HdA, München
12134
Inhalt
Vertragliche Pflichten | Rechte bei Lieferung nicht vertragsgemäßer Baustoffe | Mängelrechte im VOB- und BGB-Vertrag | Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege | Abnahmereife von Pflanzarbeiten | Arten und Form der Abnahme | Rechte bei Zerstörung oder Beschädigung von Pflanzungen vor Abnahme | Schutz der Leistung bis zur Abnahme
Referent(-en)
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Dipl.-Ing. Univ. Uwe Fischer Landschaftsarchitekt, Stadtplaner, Eching
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Arndt Kresin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, München
Gebühren
200,00 € für Gäste
130,00 € für Kammermitglieder/Absolventen
Hinweis
Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.
* Für Absolventen als Vorbereitung für die Eintragung besonders geeignet.
