SiGeKo I: Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse (12295) ab dem 13.11.2012
Laut Baustellenverordnung (BaustellV), die seit 1. Juli 1998 anzuwenden ist, muss der Bauherr bei Planung und Ausführung bestimmter Bauvorhaben einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) beauftragen. Die erforderliche Qualifikation des SiGeKo ist in der RAB 30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) definiert.
In diesem Lehrgang wird das erforderliche Grundwissen über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen vermittelt. Der Besuch der Veranstaltung qualifiziert für alle Stufen der Anlage A zur RAB 30, also für alle Gebäudetypen, hinsichtlich der arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse (RAB 30, Anlage B). Eine Qualifikationsmöglichkeit hinsichtlich der „Speziellen Koordinatorenkenntinisse“ (RAB 30, Anlage C) wird im Lehrgang SiGeKo II gesondert angeboten. Der Lehrgang wird mit einem kurzen schriftlichen Leistungsnachweis abgeschlossen.
Beachten Sie bitte auch unsere Hinweise zur Baustellenverordnung unter „Informationen für Mitglieder/Recht/Gesetze und Verordnungen“.
Datum und Ort
Dienstag, 13.11.2012 bis Mittwoch, 21.11.2012
Dienstag, 14.11.2012: 9.30 – 16.30 Uhr
Mittwoch, 14.11.2012: 9.00 – 16.00 Uhr
Dienstag, 21.11.2012: 9.30 – 16.30 Uhr
Mittwoch, 21.11.2012: 9.00 – 16.00 Uhr
Bayerische Architektenkammer, Waisenhausstraße 4, HdA, München
12295
Inhalt
Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem | Baustellenspezifische Unfall- und Gesundheitsgefährdungen und erforderliche Schutzmaßnahmen | Einrichtungen der Ersten Hilfe | Tagesunterkünfte, Waschräume, Toiletten und sonstige Einrichtungen | Persönliche Schutzausrüstungen | Arbeitszeitregelungen
Referent(-en)
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Dr. rer. nat. Dipl.-Phys. Reinhard Obermaier Hattersheim
Gebühren
850,00 € für Gäste
640,00 € für Kammermitglieder/Absolventen
Hinweis
Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt.
Bitte beachten Sie unser weiteres Angebot:
SiGeKo I: Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse (12195) ab 12.06.2012 in München
