Baudurchführung in der Landschaftsarchitektur: Schnittstellenproblematik sowie Bedenken und Behinderung*

Seminarreihe

Nummer:

17436

Datum:

Samstag, 21.10.2017
09.30 - 17.00 Uhr

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Veranstaltungsort:

Bayerische Architektenkammer
HdA
Waisenhausstr. 4
80637 München

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
220,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
150,00€

Dozent/in:

Arndt Kresin, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, München
Dipl.-Ing. Uwe Fischer, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner, Eching

Ansprechpartner/in:

Frau Gleixner, 089/139880-34, gleixner@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Die fünfteilige Seminarreihe, die halbjährlich fortgesetzt wird, richtet sich an berufserfahrene Landschaftsarchitekten. Aufgrund der Besprechung von grundsätzlichen Fragen ist sie aber auch für Berufseinsteiger geeignet. Der Besuch der anderen Teile ist keine Teilnahmevoraussetzung.

Zielsetzung

Ziel ist der sichere Umgang mit Problemen an den Schnittstellen während der Bauausführung in fachlicher und rechtlicher Hinsicht.

Inhalt

Im Spannungsfeld zwischen Bauherrn und ausführenden Unternehmen ist es die Aufgabe des Landschaftsarchitekten, den Bauablauf sowohl fachlich als auch wirtschaftlich und zeitlich zu überwachen, mit dem Ziel, durch seine Leistung ein mängelfreies und funktionstaugliches Werk herbeizuführen. Zugleich ist der Landschaftsarchitekt verpflichtet, dabei den Bauherrn in erster Linie fachlich und im Rahmen seiner Sachwalterpflicht auch baurechtlich zu informieren, aufzuklären und zu beraten.

Ausgehend von den vertraglichen Pflichten des Landschaftsarchitekten in der Objektüberwachung und den rechtlichen Grundsätzen werden anhand konkreter Fallbeispiele Problemfälle in Bezug auf typische Schnittstellen in der Planungs- und insbesondere Ausführungsphase aus fachlicher und juristischer Sicht besprochen. Es werden zugleich Haftungsfallen für den Architekten erläutert und Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung des rechtlichen Hintergrunds, in der Hauptsache des VOB/B-Vertrags, aufgezeigt.

Themen

Vertragliche Pflichten des Landschaftsarchitekten | Haftung des Architekten bei Verstoß gegen Überwachungspflichten | Aufklärungs-, Informations- und Beratungspflichten gegenüber Bauherren | Schnittstellenerkennung und -bearbeitung | Gegenstand und Umfang der Überwachungspflicht des Architekten | Prüfung von Planungsleistungen Dritter | Prüfung von Vorarbeiten und bauseitig gestellten Materialien | Anarbeiten an Vorleistungen und Bestand (Baugrund, Sparten im Baufeld, Dachabdichtung, Fassadenanschlüsse) | Umgang mit Bedenken- und Behinderungsanzeigen | Mängelhaftung | Bauzeitverlängerung und Mehrvergütung

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.
* Für Absolventen als Vorbereitung für die Eintragung besonders geeignet.
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