Arbeitsrechtliche Fragestellungen im Architekturbüro (10193) am 6.5.2010
ABGESAGT!
Scheinselbstständiger – Subplaner – Angestellter – wer arbeitet da eigentlich für mich, bzw. als was arbeite ich denn da? Sobald in einem Architekturbüro mehrere Personen tätig sind, stellen sich diese Fragen. Arbeitsrechtliche Berührungen beschränken sich nicht auf die mitarbeitenden Architekten, sondern können auch bei der Beschäftigung beispielsweise von Sekretärinnen und technischen Zeichnern vorkommen. Arbeitsrechtliche Probleme treten auch in besonderen Situationen auf, beispielsweise, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Erst dann zeigt sich auch, ob bei der Einstellung vertraglich alles richtig gemacht wurde.
Wegen der steigenden Bedeutung arbeitsrechtlicher Fragen für Architekten wird dieses Seminar erstmals in das Programm aufgenommen. Es richtet sich sowohl an Büroinhaber als auch an Architekten, die in einem Büro (mit-)arbeiten. Die Darstellung erfolgt an Beispielen aus der Praxis.
Datum und Ort
Donnerstag, 06.05.2010
14:00 Uhr
bis 19:00 Uhr
Bayerische Architektenkammer, Waisenhausstraße 4, HdA, München
10193
Inhalt
Grundzüge des Arbeitsrechts | Rechte und Pflichten für den Arbeitgeber und für den Arbeitnehmer | Scheinselbstständigkeit | Freie Mitarbeit | Beendigung von Arbeitsverhältnissen | Befristung | Teilzeit | Urlaub | Zeugnis
Referent(-en)
-
Ulrich Nigrin Rechtsanwalt, München
Gebühren
150,00 € für Gäste
90,00 € für Kammermitglieder/Absolventen
Hinweis
Das Seminar wurde leider abgesagt.
