Relevante Normen und Regeln in der Landschaftsarchitektur

Seminar

Nummer:

17332

Datum:

Dienstag, 17.10.2017
09.30 - 17.00 Uhr

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Veranstaltungsort:

Bayerische Architektenkammer
HdA
Waisenhausstr. 4
80637 München

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
220,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
150,00€

Dozent/in:

Prof. Dipl.-Ing. Ludwig Schegk, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner, Haimhausen

Ansprechpartner/in:

Frau Businger, 089/139880-37, businger@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an berufserfahrene Landschaftsarchitekten.

Zielsetzung

Ziel des Seminars ist es, einen Überblick über die in der Landschaftsarchitektur und im Landschaftsbau geltenden bautechnischen Regeln und ihrer Bedeutung aufzuzeigen, um Haftungsfällen vorzubeugen.

Inhalt

Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik ist bei der Planung von Objekten der Landschaftsarchitektur eine Voraussetzung für die Erstellung eines mängelfreien Werks. Der planende, ausschreibende und bauüberwachende Landschaftsarchitekt haftet darüber hinaus gegenüber dem Bauherrn, im Rahmen der Bauüberwachung sogar gesamtschuldnerisch zusammen mit dem ausführenden Unternehmer. Grund genug, sich hinreichende Kenntnisse des Regelwerks zu verschaffen.

Technische Regelwerke geben in vielen Bereichen des täglichen Planens und Bauens technisches Wissen wieder, das theoretisch begründet und praktisch anerkannt ist. Doch was gehört zu diesem Kanon anerkannter Regeln? Wie ist damit in der Praxis umzugehen, wie und wo sind sie anzuwenden? Was ist, wenn sich Regelwerke ändern? Auf solche und ähnliche Fragen werden in diesem Seminar Antworten sowie ein Überblick über Regelwerke gegeben, die für die planende und überwachende Praxis in der Landschaftsarchitektur wichtig und zu beachten sind.

Themen

Anerkannte Regeln der Technik - was gehört dazu? | Was ist bei Neuerung der Regeln zu beachten? | DIN- und DIN-EN-Normen | Regelwerke der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) | Regelwerk des Verkehrswege-/Straßenbaus der Forschungsgesellschaft Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) | Sonstige Merkblätter und Richtlinien

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.
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