Die Bayerische Bauordnung in der Praxis* (12125) am 11.07.2012
Wer gedacht hat, nach mehreren Jahren „neue“ BayBO seien alle Fragen geklärt, wird durch die Praxis eines Besseren belehrt. Wer weiß schon, dass im Freistellungsverfahren nicht weiter nach den eingereichten Plänen gebaut werden kann, wenn sich die Rechtslage, also z. B. der zugrunde liegende Bebauungsplan, ändert? Wer kennt alle, allein in den zurückliegenden Jahren beschlossenen Änderungen zum barrierefreien Bauen?
Das Seminar befasst sich mit solchen und anderen inzwischen aufgetretenen Problemen, aber auch mit grundsätzlichen Fragen des Bauordnungsrechts. Fragen des Brandschutzes und der bautechnischen Nachweise werden ebenso behandelt wie Verantwortung und Haftungsrisiko des Architekten, z. B. im Zusammenhang mit dem Vorbescheid und seiner Reichweite.
Einen breiten Raum nimmt das Abstandsfl ächenrecht ein, das sich im vereinfachten Genehmigungsverfahren als besonders problematisch erweist, einschließlich der Zulässigkeit von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen.
Datum und Ort
Mittwoch, 11.07.2012
09:30 Uhr
bis 17:00 Uhr
Bayerische Architektenkammer, Waisenhausstraße 4, HdA, München
12125
Inhalt
Besondere Probleme beim Freistellungsverfahren und beim vereinfachten Genehmigungsverfahren | Sonderbauten und Gebäudeklassen | Abstandsflächen, Nachbarschutz | Stellplatznachweis, Stellplatzsatzungen | Brandschutz und bautechnische Nachweise | Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen | Vorbescheid, Geltungsdauer und Verlängerung, Haftung
Referent(-en)
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Prof. Dr. jur. Michael Hauth Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München/Weimar
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Dipl.-Ing. Thomas Lenzen Architekt, Stadtplaner, Geschäftsführer Architektur und Technik, Bayerische Architektenkammer
Gebühren
200,00 € für Gäste
130,00 € für Kammermitglieder/Absolventen
Hinweis
Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.
*Für Absolventen als Vorbereitung für die Eintragung besonders geeignet.
