Die wichtigsten Änderungen im BauGB und der BauNVO 2012 inklusive des Gesetzes zur Stärkung der klimagerechten Stadtentwicklung ( ) am 28.06.2012
Im Januar 2012 sollen das novellierte BauGB und die BauNVO 2012 in Kraft treten. Durch das Atomunglück in Japan wurden zusätzliche gesetzgeberische Aktivitäten ausgelöst. Mit dem „Gesetz zur Stärkung der klimagerechten Stadtentwicklung in den Gemeinden” wurde ein Teil der Novelle des Baurechts vorgezogen. Zahlreiche weitere gesetzgeberische Aktivitäten in allen Bereichen des Bau-, Fach- und Energierechts sind ebenfalls in Vorbereitung. Derzeit bewegen wir uns im Spannungsfeld zwischen gesetzgeberischer Förderung der Energiewende, extrem vielen, schnell eingeleiteten neuen Gesetzgebungsvorhaben sowie deren Umsetzung durch Gemeinden und Fachplanungsträger. Die Akzeptanz des Gesetzes zur klimagerechten Stadtentwicklung und erste Erfahrungen in der Umsetzung sind ebenso Gegenstand der Tagung wie das bis dahin vermutlich novellierte BauGB und die neue BauNVO 2012 mit den Schnittstellen zum ebenfalls novellierten Bauneben- und Energierecht.
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Institut für Städtebau und Wohnungswesen (isw) und dem Institut für Städtebau Berlin (ISB) statt.
Datum und Ort
Donnerstag, 28.06.2012
09:30 Uhr
bis 16:30 Uhr
Oberste Baubehörde, Franz-Josef-Strauß-Ring 4, 80539 München
Inhalt
Die Fülle der geplanten gesetzlichen Neuerungen ist derzeit hinsichtlich ihres genauen Inkrafttretens, ihrer konkreten rechtlichen Ausgestaltung, ihrer planerischen Umsetzung und Vollzugstauglichkeit noch nicht einschätzbar. Diese Tagung wird den im Januar 2012 erreichten Stand der Gesetzgebung vorstellen, das Gesetzgebungsverfahren und die Inhalte kritisch hinterfragen sowie vorsichtige Ersteinschätzungen hinsichtlich der Inhalte und ihrer Vollzugstauglichkeit versuchen.
Referent(-en)
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RD Stefan Kraus OBB München
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Dr. Dipl.-Ing. Christian Kühnel Kreisbaumeister, Starnberg
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BD Christian Schiebel Regierung von Oberbayern
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Dr. Inken Wuttke Planungsreferat, LH München
Gebühren
260,00 € für Gäste
260,00 € für Kammermitglieder/Absolventen
Hinweis
Information und schriftliche Anmeldung über Institut für Städtebau und Wohnungswesen (ISW), Fax (0 89) 54 27 06-23, Internet unter www.isw.de oder per E-Mail an office@isw.de. Es gelten die Teilnahmebedingungen des isw.
