Die neue Bayerische Bauordnung in der Praxis* (10125) am 9.6.2010
Die planungsrechtlichen Sonderfälle und Probleme, die die neue BayBO 2008 mit sich bringt, sind nicht weniger geworden. Damit steigen die Verantwortung und das Haftungsrisiko für den Architekten.
Im Freistellungsverfahren dürfen/müssen Gebäude jetzt bis zur Sonderbautengrenze ohne Prüfung durch die Behörde gebaut werden. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren ist das Prüfprogramm weiter reduziert. Stellplatznachweis und Abstandsflächen z. B. werden grundsätzlich nicht mehr geprüft, was das Risiko der Baueinstellung und Baubeseitigung erhöht.
Das Seminar gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten, besonders haftungsträchtigen Fragen, die die neue Bayerische Bauordnung aufwirft, von den Neuerungen im Genehmigungsverfahren bis zum Brandschutz.
Datum und Ort
Mittwoch, 09.06.2010
09:00 Uhr
bis 13:15 Uhr
Bayerische Architektenkammer, Waisenhausstraße 4, HdA, München
10125
Inhalt
Änderungen im Genehmigungsverfahren | Sonderbauten | Einteilung in Gebäudeklassen | Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen | Vorbescheid | Geltungsdauer und Verlängerung – Haftung | Zulässigkeit von Vorhaben nach § § 30, 34 und 35 | Abstandsflächen und Nachbarschutz | Stellplatznachweis und Stellplatz(beschränkungs)satzung | Gebäudeklassen, Brandschutz und bautechnische Nachweise | Bauvorlagen
Referent(-en)
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Prof. Dr. jur. Michael Hauth Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München/Weimar
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Dipl.-Ing. Thomas Lenzen Architekt, Stadtplaner, Geschäftsführer Architektur und Technik, Bayerische Architektenkammer
Gebühren
150,00 € für Gäste
90,00 € für Kammermitglieder/Absolventen
Hinweis
Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.
* Für Absolventen als Vorbereitung für die Eintragung besonders geeignet.
