Planungs- und Baurecht/Stadtplanung
Seminar

Fallstricke im Baurecht – Schwerpunkt Umbau/Nutzungsänderung*
(10126) am 17.3.2010


Die Fallstricke, die das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht auslegen, verlangen beim Umbau und der Nutzungsänderung bestehender Gebäude vom Architekten noch weitergehende rechtliche Grundkenntnisse als beim Neubau. Wie sieht der Stellplatznachweis aus und wie berechnen sich die Abstandsfl ächen? Wie beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach §§ 30, 34 und 35 BauGB, einerseits bei Neubauten und andererseits bei Umbauten und Nutzungsänderungen? Wie sieht es mit Nachforderungen z. B. beim Brandschutz für Bestandsgebäude aus?

Anhand von Problemfällen aus der täglichen Praxis befasst sich das Seminar mit den besonders haftungsträchtigen Fragen auch und gerade bei Umbau und Nutzungsänderung bestehender Gebäude, z.B. bei der Umwandlung von Wohnungen in Büros, der Nutzungsänderung von Läden in Gaststätten und Spielhallen, oder der Nachfolgenutzung für leerstehende Ladeneinheiten. Im Außenbereich geht es um den Einbau von Wohnungen oder Gewerbe in landwirtschaftliche Gebäude.

Ziel des Seminars ist es, den Architekten umfassende Kenntnisse des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts zu vermitteln, bei Bestandsgebäuden ebenso wie bei Neubauten, und ihnen das Rüstzeug an die Hand zu geben, ihre Vorstellungen bei den Behörden durchzusetzen und das Haftungsrisiko zu vermindern.


Datum und Ort

Mittwoch, 17.03.2010
09:00 Uhr bis 17:00 Uhr


Presseclub Nürnberg, Gewerbemuseumsplatz 2, Marmorsaal, Nürnberg

10126


Inhalt

Zulässigkeit von Vorhaben nach §§ 30, 34, 35 BauGB – Schwerpunkt Umbau und Nutzungsänderung | § 34 Abs. 3 BauGB | § 34 Abs. 3 a BauGB | § 35 Abs. 4 BauGB | Abstandsflächen | Stellplatzberechnung und Stellplatzablöse | Ausnahme, Befreiung und Abweichung | Teilung von Grundstücken | Vorbescheid | nachbarrechtliche Belange


Referent(-en)

  • Prof. Dr. jur. Michael Hauth Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München/Weimar

Gebühren

200,00 € für Gäste
130,00 € für Kammermitglieder/Absolventen


Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.


* Für Absolventen als Vorbereitung für die Eintragung besonders geeignet.