Fallstricke im Baurecht – Schwerpunkt Umbau/Nutzungsänderung*
(10126) am 17.3.2010
Die Fallstricke, die das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht auslegen, verlangen beim Umbau und der Nutzungsänderung bestehender Gebäude vom Architekten noch weitergehende rechtliche Grundkenntnisse als beim Neubau. Wie sieht der Stellplatznachweis aus und wie berechnen sich die Abstandsfl ächen? Wie beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach §§ 30, 34 und 35 BauGB, einerseits bei Neubauten und andererseits bei Umbauten und Nutzungsänderungen? Wie sieht es mit Nachforderungen z. B. beim Brandschutz für Bestandsgebäude aus?
Anhand von Problemfällen aus der täglichen Praxis befasst sich das Seminar mit den besonders haftungsträchtigen Fragen auch und gerade bei Umbau und Nutzungsänderung bestehender Gebäude, z.B. bei der Umwandlung von Wohnungen in Büros, der Nutzungsänderung von Läden in Gaststätten und Spielhallen, oder der Nachfolgenutzung für leerstehende Ladeneinheiten. Im Außenbereich geht es um den Einbau von Wohnungen oder Gewerbe in landwirtschaftliche Gebäude.
Ziel des Seminars ist es, den Architekten umfassende Kenntnisse des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts zu vermitteln, bei Bestandsgebäuden ebenso wie bei Neubauten, und ihnen das Rüstzeug an die Hand zu geben, ihre Vorstellungen bei den Behörden durchzusetzen und das Haftungsrisiko zu vermindern.
Datum und Ort
Mittwoch, 17.03.2010
09:00 Uhr
bis 17:00 Uhr
Presseclub Nürnberg, Gewerbemuseumsplatz 2, Marmorsaal, Nürnberg
10126
Inhalt
Zulässigkeit von Vorhaben nach §§ 30, 34, 35 BauGB – Schwerpunkt Umbau und Nutzungsänderung | § 34 Abs. 3 BauGB | § 34 Abs. 3 a BauGB | § 35 Abs. 4 BauGB | Abstandsflächen | Stellplatzberechnung und Stellplatzablöse | Ausnahme, Befreiung und Abweichung | Teilung von Grundstücken | Vorbescheid | nachbarrechtliche Belange
Referent(-en)
-
Prof. Dr. jur. Michael Hauth Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München/Weimar
Gebühren
200,00 € für Gäste
130,00 € für Kammermitglieder/Absolventen
Hinweis
Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.
* Für Absolventen als Vorbereitung für die Eintragung besonders geeignet.
