Neue Anforderungen an die Landschaftsplanung in der Bauleitplanung und den Artenschutz – Vorstellung des neuen Leitfadens*
(10137) am 20.7.2010
Die Landschaftsplanung ist in Bayern seit 25 Jahren in die Bauleitplanung integriert. Mit der Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes von 2006 wurde darüber hinaus die flächendeckende Landschaftsplanung in Bayern eingeführt. Daraus ergeben sich viele Problemstellungen, etwa zu der Frage, wann und wie eine Gemeinde einen Landschaftsplan aufstellen bzw. ändern muss oder zu dem Verhältnis von Umweltprüfung und Landschaftsplanung in der Bauleitplanung. Dabei wird auch auf die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) eingegangen.
Diese Themenbereiche werden umfassend auf der Basis der gesetzlichen Vorgaben diskutiert. Lösungsansätze werden anhand von Beispielen aus der Praxis aufgezeigt. Dabei wird auch auf den neuen bayerischen Leitfaden zur Landschaftsplanung eingegangen, an dessen Erarbeitung die Referenten mitgewirkt haben.
Datum und Ort
Dienstag, 20.07.2010
09:30 Uhr
bis 17:00 Uhr
Bayerische Architektenkammer, Waisenhausstraße 4, HdA, München
10137
Inhalt
Der Umweltschutz in der Bauleitplanung | Kernstücke der Planungshoheit der Gemeinde: Planungserfordernis, Verpflichtung zur Bauleitplanung und Abwägungsgebot (§ 1 BauGB) | Aktuelle Entwicklungen im Planungsrecht: LEP 2006, BauGB 2004 und BauGB 2007 | Neue Anforderungen an die Landschaftsplanung | Wirkungsweise einer zeitgemäßen Landschaftsplanung | Erfordernis zur Aufstellung eines Landschaftsplans bei der Erstellung, Fortschreibung oder Änderung eines Flächennutzungsplans aus Gründen von Naturschutz und Landschaftsplanung | Integration des Landschaftsplans in den Flächennutzungsplan | Zusammenwirken von Landschaftsplan und Umweltbericht in der Begründung des Flächennutzungsplans | Vorstellung und Diskussion einer Mustergliederung | Fallbeispiele | Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) im Überblick
Referent(-en)
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Ministerialrat a. D. Prof. Dipl.-Ing. Herbert Kallmayer Architekt, München
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Prof. Dipl.-Ing. Univ. Dr. rer. silv. Ulrike Pröbstl Landschaftsarchitektin, Stadtplanerin, Etting-Polling
Gebühren
200,00 € für Gäste
130,00 € für Kammermitglieder/Absolventen
Hinweis
Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.
* Für Absolventen als Vorbereitung für die Eintragung besonders geeignet.
