Neue Wege zur Schaffung von Baurecht (10127) am 14.4.2010
bereits ausgebucht
Bauherren und Bauträger suchen immer häufiger einen Architekten, der sich mit den neuen Instrumenten zur Baulandausweisung auskennt und in der Lage ist, mit den Gemeinden gemeinsam Baugebiete zur Ansiedlung von Gewerbe und Industrie, aber auch Wohnbauvorhaben zu schaffen.
Auch in Bayern wird deshalb das Instrument des Vorhaben- und Erschließungsplans immer aktueller, ebenso wie zukünftig der Erschließungsvertrag beim Bebauungsplan die Regel sein wird. Wenn der Architekt in der Lage ist, im Interesse seines Bauherrn der Gemeinde schlüssige Modelle zur Schaffung von Baurecht und Klärung von Erschließungsproblemen vorzulegen, kann dies die Entscheidung innerhalb der Verwaltung erleichtern und beschleunigen.
Datum und Ort
Mittwoch, 14.04.2010
13:00 Uhr
bis 17:30 Uhr
Bayerische Architektenkammer, Waisenhausstraße 4, HdA, München
10127
Inhalt
Ansiedlung komplexer Bauvorhaben und schnelles Baurecht mittels Vorhaben- und Erschließungsplan | Erschließung und Erschließungsvertrag | (Un-)Zulässigkeit der Abschöpfung von Planungsgewinnen | „Münchner Weg“ von Einheimischenmodellen, Folgekostenverträgen u. a. | Aktuelle Probleme (z. B. Beschränkung von Einzelhandel und sonstigen Gewerbebetrieben, Immissionsschutz, Stellplatzbeschränkung und -ablöse) | Beantwortung von Fragen aus dem Teilnehmerkreis
Referent(-en)
-
Prof. Dr. jur. Michael Hauth Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München/Weimar
Gebühren
150,00 € für Gäste
90,00 € für Kammermitglieder/Absolventen
Hinweis
Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.
Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht.
