Abstandsflächenrecht nach BayBO 2008* (10231) am 26.10.10
Am 1. Januar 2008 ist die Neue Bayerische Bauordnung in Kraft getreten. Veränderungen gab es sowohl im Verfahrens- als auch im materiellen Recht. Entgegen der ursprünglichen Absicht, das Abstandsflächenrecht der Musterbauordnung zu übernehmen, enthält die Bayerische Bauordnung 2008 nun eine sogenannte „Öffnungs- und Experimentierklausel“, nach der die Gemeinden durch Satzung für ihr Gemeindegebiet oder für Teile ihres Gemeindegebiets bestimmen können, ob sie die Regelabstände oder das „neue“ Abstandsflächenrecht anwenden wollen.
Inhalt des Seminars ist sowohl die Darstellung des Abstandsflächenrechts nach Art. 6, Abs. 1–6, bei dem sich die Tiefe der Regelabstandsfläche nach der Wandhöhe bemisst, als auch die Darstellung des „neuen“ Abstandsflächenrechts nach Art. 6, Abs. 7, bei dem die Abstandsfläche 0,4 h beträgt. Neben den Veränderungen durch die Novelle sollen Berechnungs- und Planungsgrundlagen dargestellt werden.
Datum und Ort
Dienstag, 26.10.2010
14:00 Uhr
bis 18:00 Uhr
Bayerische Architektenkammer, Waisenhausstraße 4, HdA, München
10231
Inhalt
Zentrale Neuerungen und deren Auswirkungen auf die Praxis | Verfahrensrecht, materielles Recht, Übergangsrecht | Materielles Recht in Bezug auf die Abstandsflächen im Vergleich der BayBO 1998 zur BayBO 2008 | Auswirkungen der BayBO-Novelle auf die Gemeinden in Bezug auf Abweichungen und Satzungen | Abstandsflächenberechnung nach BayBO 2008
Referent(-en)
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Dipl.-Ing. Bernhard Landbrecht Architekt, Stadtplaner, München
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Dipl.-Ing. Jürgen Thum Architekt, Stadtplaner, Stadtbaumeister, Germering
Gebühren
150,00 € für Gäste
90,00 € für Kammermitglieder/Absolventen
Hinweis
Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.
* Für Absolventen als Vorbereitung für die Eintragung besonders geeignet.
