Planungs- und Baurecht
Seminar

Abstandsflächenrecht nach BayBO 2008* (10231) am 26.10.10


Am 1. Januar 2008 ist die Neue Bayerische Bauordnung in Kraft getreten. Veränderungen gab es sowohl im Verfahrens- als auch im materiellen Recht. Entgegen der ursprünglichen Absicht, das Abstandsflächenrecht der Musterbauordnung zu übernehmen, enthält die Bayerische Bauordnung 2008 nun eine sogenannte „Öffnungs- und Experimentierklausel“, nach der die Gemeinden durch Satzung für ihr Gemeindegebiet oder für Teile ihres Gemeindegebiets bestimmen können, ob sie die Regelabstände oder das „neue“ Abstandsflächenrecht anwenden wollen.

Inhalt des Seminars ist sowohl die Darstellung des Abstandsflächenrechts nach Art. 6, Abs. 1–6, bei dem sich die Tiefe der Regelabstandsfläche nach der Wandhöhe bemisst, als auch die Darstellung des „neuen“ Abstandsflächenrechts nach Art. 6, Abs. 7, bei dem die Abstandsfläche 0,4 h beträgt. Neben den Veränderungen durch die Novelle sollen Berechnungs- und Planungsgrundlagen dargestellt werden.


Datum und Ort

Dienstag, 26.10.2010
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Bayerische Architektenkammer, Waisenhausstraße 4, HdA, München

10231


Inhalt

Zentrale Neuerungen und deren Auswirkungen auf die Praxis | Verfahrensrecht, materielles Recht, Übergangsrecht | Materielles Recht in Bezug auf die Abstandsflächen im Vergleich der BayBO 1998 zur BayBO 2008 | Auswirkungen der BayBO-Novelle auf die Gemeinden in Bezug auf Abweichungen und Satzungen | Abstandsflächenberechnung nach BayBO 2008


Referent(-en)

  • Dipl.-Ing. Bernhard Landbrecht Architekt, Stadtplaner, München
  • Dipl.-Ing. Jürgen Thum Architekt, Stadtplaner, Stadtbaumeister, Germering

Gebühren

150,00 € für Gäste
90,00 € für Kammermitglieder/Absolventen


Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.


* Für Absolventen als Vorbereitung für die Eintragung besonders geeignet.