Die Bayerische Bauordnung in der Praxis* (10225) am 27.10.10
Die planungsrechtlichen Sonderfälle und Probleme, die die BayBO 2008 mit sich bringt, sind nicht weniger geworden. Damit hat sich die Verantwortung und das Haftungsrisiko für den Architekten verändert. Im Freistellungsverfahren dürfen/müssen Gebäude jetzt bis zur Sonderbautengrenze ohne Prüfung durch die Behörde gebaut werden. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren ist das Prüfprogramm weiter reduziert. Der für die Praxis so wichtige Vorbescheid wird immer problematischer. Stellplatznachweis und Abstandsflächen z. B. werden grundsätzlich nicht mehr geprüft, was das Risiko der Baueinstellung und Baubeseitigung erhöht.
Das Seminar gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten, besonders haftungsträchtigen Fragen, die die neue Bayerische Bauordnung aufwirft, von den Neuerungen im Genehmigungsverfahren bis hin zum Brandschutz.
Datum und Ort
Mittwoch, 27.10.2010
13:00 Uhr
bis 17:30 Uhr
Presseclub Nürnberg, Gewerbemuseumsplatz 2, Marmorsaal, Nürnberg
10225
Inhalt
Änderungen im Genehmigungsverfahren | Sonderbauten | Einteilung in Gebäudeklassen | Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen | Vorbescheid | Geltungsdauer und Verlängerung – Haftung | Zulässigkeit von Vorhaben nach §§ 30, 34 und 35 | Abstandsflächen und Nachbarschutz | Stellplatznachweis und Stellplatz(beschränkungs)satzung | Gebäudeklassen, Brandschutz und bautechnische Nachweise | Bauvorlagen
Referent(-en)
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Prof. Dr. jur. Michael Hauth Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München/Weimar
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Dipl.-Ing. Thomas Lenzen Architekt, Stadtplaner, Geschäftsführer Architektur und Technik, Bayerische Architektenkammer
Gebühren
150,00 € für Gäste
90,00 € für Kammermitglieder/Absolventen
Hinweis
Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.
* Für Absolventen als Vorbereitung für die Eintragung besonders geeignet.
