Planungs- und Baurecht
Seminar

Die Bayerische Bauordnung in der Praxis* (10225) am 27.10.10


Die planungsrechtlichen Sonderfälle und Probleme, die die BayBO 2008 mit sich bringt, sind nicht weniger geworden. Damit hat sich die Verantwortung und das Haftungsrisiko für den Architekten verändert. Im Freistellungsverfahren dürfen/müssen Gebäude jetzt bis zur Sonderbautengrenze ohne Prüfung durch die Behörde gebaut werden. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren ist das Prüfprogramm weiter reduziert. Der für die Praxis so wichtige Vorbescheid wird immer problematischer. Stellplatznachweis und Abstandsflächen z. B. werden grundsätzlich nicht mehr geprüft, was das Risiko der Baueinstellung und Baubeseitigung erhöht.

Das Seminar gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten, besonders haftungsträchtigen Fragen, die die neue Bayerische Bauordnung aufwirft, von den Neuerungen im Genehmigungsverfahren bis hin zum Brandschutz.

 


Datum und Ort

Mittwoch, 27.10.2010
13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Presseclub Nürnberg, Gewerbemuseumsplatz 2, Marmorsaal, Nürnberg

10225


Inhalt

Änderungen im Genehmigungsverfahren | Sonderbauten | Einteilung in Gebäudeklassen | Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen | Vorbescheid | Geltungsdauer und Verlängerung – Haftung | Zulässigkeit von Vorhaben nach §§ 30, 34 und 35 | Abstandsflächen und Nachbarschutz | Stellplatznachweis und Stellplatz(beschränkungs)satzung | Gebäudeklassen, Brandschutz und bautechnische Nachweise | Bauvorlagen

 


Referent(-en)

  • Prof. Dr. jur. Michael Hauth Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München/Weimar
  • Dipl.-Ing. Thomas Lenzen Architekt, Stadtplaner, Geschäftsführer Architektur und Technik, Bayerische Architektenkammer

Gebühren

150,00 € für Gäste
90,00 € für Kammermitglieder/Absolventen


Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.


* Für Absolventen als Vorbereitung für die Eintragung besonders geeignet.