Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben:
Bebauungsplan, Innen- und Außenbereich (10236) am 25.11.10
Die Beurteilung von bestehendem Baurecht gehört zu den regelmäßig vorkommenden und verantwortungsvollsten Tätigkeiten eines Architekten. Sie bereitet aber angesichts ihrer Komplexität und der daraus entstehenden Konsequenzen erhebliche Probleme. Unverzichtbar in der täglichen Praxis sind deshalb fundierte Grundkenntnisse der entscheidenden Abschnitte des Bauplanungsrechts (§§ 29 ff. BauGB) und ihrer Auswirkungen auf künftige Bauvorhaben.
Ausgangspunkt dieses Seminars ist die Einordnung von häufig vorkommenden Problemstellungen in die Systematik des Baugesetzbuches anhand von Beispielen aus der Praxis. Dazu sollen Beurteilungsspielräume aufgezeigt und Ansätze zur Verbesserung der vorhandenen planungsrechtlichen Situation erkannt werden.
Datum und Ort
Donnerstag, 25.11.2010
09:30 Uhr
bis 17:30 Uhr
Bayerische Architektenkammer, Waisenhausstraße 4, HdA, München
10236
Inhalt
Begriff „Vorhaben“ (§ 29 BauGB), Qualifizierter Bebauungsplan (§ 30 Abs. 1 BauGB), Festsetzungen, Hinweise, nachrichtliche Übernahmen, mögliche Ausnahmen und Befreiungen (§ 31 BauGB) | Innenbereich (§ 34 BauGB), Grundsätze für die Einfügung eines Bauvorhabens, Bestimmung der relevanten Umgebung, Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich | Außenbereich (§ 35 BauGB), privilegierte Vorhaben, sonstige Vorhaben, Teilprivilegierungen | Die Wirkungsweisen einfacher Bebauungspläne und anderer städtebaulicher Satzungen | Sonderfragen (Mobilfunk, Solaranlagen, Windkraftanlagen, Biomassenanlagen)
Referent(-en)
-
Ministerialrat a. D. Prof. Dipl.-Ing. Herbert Kallmayer Architekt, München
Gebühren
190,00 € für Gäste
110,00 € für Kammermitglieder/Absolventen
Hinweis
Die Teilnehmerzahl ist auf 35 Personen begrenzt.
