Fallstricke im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht* (10226) am 13.10.10
Die Fallstricke, die das Baurecht auslegt, werden immer größer, nicht zuletzt durch die aktuellen Gesetzesänderungen und die Rechtsprechung. Damit steigen die Verantwortung und das Haftungsrisiko für den Architekten neuerlich an. Umfassende Kenntnisse auch und vor allem des Bauplanungsrechts sind damit für den Architekten unabdingbar geworden.
Anhand von Fällen aus der täglichen Praxis des Architekten befasst sich das Seminar deshalb mit den schwierigen Fragen nach der Zulässigkeit von Bauvorhaben, sei es im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB), sei es im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB): welche Nutzungen sind in welchem Baugebiet zulässig und warum?
Wann lässt sich eine Ausnahme, wann eine Befreiung durchsetzen? Wann fügt sich ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich ein, hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung? Welche Vorgaben macht die Baunutzungsverordnung, auch im unbeplanten Innenbereich. Das Seminar vermittelt deshalb auch umfassende Kenntnisse der BauNVO, die zum täglichen Brot des Architekten gehört.
Ziel des Seminars ist es, den Architekten mit Kenntnissen und Argumenten auszustatten, die es ihm ermöglichen, das geplante Wohnbauvorhaben oder das gewerbliche Vorhaben, die Spielhalle oder den Lebensmittelmarkt bei den Genehmigungsbehörden durchzusetzen, bevorzugt auch mittels Vorbescheid. Gegenstand des Seminars sind deshalb auch einige ausgewählte Probleme aus dem Bauordnungsrecht, insbesondere Fragen des Abstandsflächenrechtes und des Stellplatznachweises.
Datum und Ort
Mittwoch, 13.10.2010
09:00 Uhr
bis 17:00 Uhr
Bayerische Architektenkammer, Waisenhausstraße 4, HdA, München
10226
Inhalt
Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 30, 34 und 35 BauGB | Nutzung im Baugebiet | Ausnahmen, Befreiungen, Abweichungen | BauNVO | Vorbescheid | Abstandsflächenrecht | Stellplatznachweis | Beispiele aus der Praxis
Referent(-en)
-
Prof. Dr. jur. Michael Hauth Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München/Weimar
Gebühren
200,00 € für Gäste
130,00 € für Kammermitglieder/Absolventen
Hinweis
Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.
*Für Absolventen als Vorbereitung für die Eintragung besonders geeignet.
