Recht
Seminar

Architektenvertrag und Bauvertrag* (12185) ab dem 14.06.2012


Die Tätigkeit des Architekten unterliegt vielfältigen rechtlichen Bindungen. Das bürgerliche Recht (BGB) regelt die zivilrechtlichen Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Einen besonderen Stellenwert nimmt dabei der von den Vertragspartnern abzuschließende Architektenvertrag ein.

Der Architekt muss erhebliche Kenntnisse des Werkvertragsrechts und der entsprechenden Vertragsvorschriften der VOB besitzen, um als sachkundiger Berater und Treuhänder bei Vertragsstörungen die eigenen Rechte und die des Bauherrn zu wahren.

Das Seminar bietet eine systematische Einführung in das Werkvertragsrecht nach BGB sowie in die VOB/B anhand von Übungsbeispielen und aktuellen Fällen aus der Rechtsprechung. Architektenvertrag und Bauvertrag werden ausführlich dargestellt und diskutiert.


Datum und Ort

Donnerstag, 14.06.2012 bis Freitag, 15.06.2012

1. Tag 9.30 - 17.30 Uhr, 2. Tag 9.00 - 17.00 Uhr

Bayerische Architektenkammer, Waisenhausstraße 4, HdA, München

12185


Inhalt

Einführung in das Werkvertragsrecht | Unterschiede BGB-Werkvertrag und VOB-Werkvertrag | Rechtsnatur des Werkvertrags; Vollmacht des Architekten; Vergütungsregelung; Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Auftragnehmers in der Planungs- und Ausführungsphase, Behinderung und Unterbrechung; Abnahme; Verjährung von Mängelansprüchen; Sicherungsmittel des Auftragnehmers | Zustandekommen, rechtliche Grundlagen und Rechtsnatur des Architektenvertrags | Leistungspflichten des Architekten | Honorarvereinbarungen und Systematik der Abrechnung, Verjährung von Honoraransprüchen


Referent(-en)

  • Dipl.-Ing. Thomas Gritschneder Rechtsanwalt, München
  • Dr. Alexander Scholz Rechtsanwalt, München
  • Dr. Karlgeorg Stork Rechtsanwalt, München

Gebühren

280,00 € für Gäste
190,00 € für Kammermitglieder/Absolventen


Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.

Dieses Seminar ist Teil der 3. Gesamtreihe „Eintragungsvoraussetzungen“* (12182) in München.

Bitte beachten Sie unser weiteres Angebot:
Architektenvertrag und Bauvertrag* (12183) ab 29.02.2012 in München.
Architektenvertrag und Bauvertrag* (12184) ab 17.04.2012 in Neumarkt i. d. OPf..

*Für Absolventen als Vorbereitung für die Eintragung besonders geeignet.