Recht
Workshop

Aufgaben, Vorgehensweisen und Haftung des Architekten bei Abnahme, Mängeln und Gewährleistung* (12116) am 08.05.2012


Der Architekt ist Sachwalter des Auftraggebers und aufgrund seines Vertrags mit ihm verpflichtet, diesen umfassend zu dessen Rechten und Pflichten während des Bauablaufs zu beraten. Ein wesentlicher Teil der Vertragsabwicklung und Einschnitt mit erheblichen Folgen für den Auftraggeber ist die Abnahme. Mit ihr hängen zahlreiche Themen zusammen, deren Kenntnis die Rechtsprechung vom Architekten erwartet, weil er sich ansonsten Haftungsansprüchen ausgesetzt sehen kann.

Das Seminar beschäftigt sich mit den verschiedenen Abnahmeformen, Vorbehalten und Folgen sowie Einzelthemen zur Abnahme. Des Weiteren werden anhand von Fallbeispielen Fragen zu Mängeln und Gewährleistung sowie zur Fristenfortschreibung dargestellt und geklärt.


Datum und Ort

Dienstag, 08.05.2012
09:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Treffpunkt Architektur, Herrnstraße 3, Würzburg

12116


Inhalt

Teilabnahme | Gesamtabnahme | Verschiebung der Abnahme durch „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ | Welche Abnahmeform kann der Unternehmer verlangen? | Berechtigung zur Verweigerung der Abnahme durch den Auftraggeber | Formen und Wirkungen der Abnahme | Zurückbehaltungsrecht von Zahlungen | Mängelrechte und -rügen vor und nach der Abnahme, Fristen | Nacherfüllungsverweigerung des Unternehmers wegen unverhältnismäßiger Kosten | Verjährungsfristenfortschreibung


Referent(-en)

  • Carola Dörfler-Collin Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Roth

Gebühren

200,00 € für Gäste
130,00 € für Kammermitglieder/Absolventen


Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 22 Personen begrenzt.

*Für Absolventen als Vorbereitung für die Eintragung besonders geeignet.