Recht
Seminar

Haftung der Architekten* (12191) am 22.03.2012


Der Architekt haftet für die mängelfreie und termingerechte Erbringung aller von ihm übernommenen Leistungen. Dabei sieht er sich infolge der heutigen Komplexität des Planens und Bauens zunehmend höheren Ansprüchen ausgesetzt.

Es ist deshalb notwendig, den Überblick über mögliche Haftungsansprüche zu wahren. Nur so können Fehler und Versäumnisse schon im Ansatz erkannt und nachteilige rechtliche wie finanzielle Folgen vermieden werden.

Die Teilnehmer erhalten eine umfassende Information über die aus dem Architektenvertrag und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs resultierenden Haftungsfolgen, dargestellt an anschaulichen Beispielen.


Datum und Ort

Donnerstag, 22.03.2012
09:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Bayerische Architektenkammer, Waisenhausstraße 4, HdA, München

12191


Inhalt

Einführung in die Grundlagen der Architektenhaftung | Die zivilrechtliche Haftung des Architekten | Haftung aus Verletzung von Hauptpflichten bei der Planung, Koordinierung, Überwachung und Kostenermittlung | Praktische Hinweise zur Vertragsgestaltung | Die Haftung gegenüber Nichtvertragspartnern | Möglichkeiten und Grenzen des Versicherungsschutzes | Rechtliche Hinweise zur Berufshaftpflichtversicherung


Referent(-en)

  • Dr. Achim Neumeister Rechtsanwalt, München

Gebühren

190,00 € für Gäste
110,00 € für Kammermitglieder/Absolventen


Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.

Dieses Seminar ist Teil der 1. Gesamtreihe „Eintragungsvoraussetzungen“* (12180) in München.

Bitte beachten Sie unser weiteres Angebot:
Haftung der Architekten* (12192) am 15.05.2012 in Neumarkt i. d. OPf..
Haftung der Architekten* (12193) am 12.07.2012 in München.

*Für Absolventen als Vorbereitung für die Eintragung besonders geeignet.