HOAI 2009 Anwendung in der Praxis (12127) am 14.03.2012
Seit August 2009 ist die novellierte HOAI 2009 in Kraft. Leistungen und Leistungsbilder werden anders als früher abgegrenzt. Der Wegfall einer Reihe von bisher verbindlichen Honorarvorschriften schafft auf der einen Seite Freiräume, sorgt aber auf der anderen Seite für Unsicherheit in der Anwendung. Der Kenntnis der neuen Regelungen kommt große Bedeutung zu. Andernfalls läuft man Gefahr, Nachteile bei der Vertragsgestaltung und der Honorarabrechnung zu erleiden.
Um zu vermeiden, dass diese neuen Freiheiten zu schwierigen Rechtsstreitigkeiten führen, müssen rechtzeitig präzise vertragliche Vereinbarungen getroffen werden. Der in weiten Teilen herrschenden Informationsasymmetrie durch die Nachfragemacht marktstarker Auftraggeber – wie beispielsweise den Kommunen – kann nur durch genaue Kenntnis der neuen Vorschriften begegnet werden.
Das Anwenderseminar vertieft die wichtigsten Neuerungen und gibt Praxistipps für die Vertragsgestaltung und Honorarabrechnung.
Datum und Ort
Mittwoch, 14.03.2012
14:30 Uhr
bis 17:30 Uhr
Museum für historische Maybach-Fahrzeuge, Holzgartenstraße 8, Neumarkt i. d. OPf.
12127
Inhalt
Honorarvereinbarungen | Anrechenbare Kosten, Honorarzone, Umbauzuschlag | Honorare für verpreiste Leistungen | Honorare außerhalb der verbindlichen Leistungsbilder: Empfehlungen in der Anlage zur HOAI | Inkrafttreten der Neuregelungen und Möglichkeiten der Vereinbarung | Architektenvertrag
Referent(-en)
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Fabian Blomeyer Rechtsanwalt, Referent für Recht und Berufsordnung, Bayerische Architektenkammer
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Erik Budiner Rechtsanwalt, Geschäftsführer Recht und Verwaltung, Bayerische Architektenkammer
Gebühren
150,00 € für Gäste
90,00 € für Kammermitglieder/Absolventen
Hinweis
Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.
