Festsetzungstechnik in Bebauungsplänen

After-Work-Seminar

Nummer:

16219

Datum:

Donnerstag, 02.06.2016
18.00 - 21.00 Uhr

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Veranstaltungsort:

Bayerische Architektenkammer
HdA
Waisenhausstr. 4
80637 München

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
150,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
90,00€

Dozent/in:

Dr. Robert Biedermann, Stadtplaner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München
Dipl.-Ing. (FH) MAS ETH Vera Winzinger, Architektin, Stadtplanerin, Dießen

Ansprechpartner/in:

Frau Voss, 089/139880-43, voss@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Architekten, Landschaftsarchitekten sowie an Stadtplaner und vermittelt vertiefte Kenntnisse der Bauleitplanung.

Zielsetzung

Anhand von ausgewählten Planbeispielen und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung werden die Anforderungen und Inhalte sowie die rechtlichen Grenzen von Festsetzungen in Bebauungsplänen dargestellt.

Inhalt

Inhalt Für eine rechtssichere Bauleitplanung ist die Kenntnis über die bauplanerischen Festsetzungsmöglichkeiten, die sich aus dem BauGB und der BauNVO ergeben, unerlässlich. Unbestimmte oder nicht von einer Rechtsgrundlage gedeckte Festsetzungen können die Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes zur Folge haben.

Eine erfolgreiche Tätigkeit im Bereich der Stadtplanung setzt daher einen sicheren Umgang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften sowie der aktuellen Rechtsprechung voraus. Nur mit entsprechend vertieften Kenntnissen lässt sich ein konkretes Planungsziel rechtssicher erreichen. Die Vielzahl der gescheiterten Vorhaben und Streitigkeiten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern belegt, dass Optimierungen in rechtlicher Hinsicht erforderlich sind.

Im Seminar werden spezielle Festsetzungstechniken bei planerischen Sonderproblemen besprochen, z. B. die Besonderheiten bei Festsetzungen im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen, Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, die Feinsteuerungsmöglichkeiten des § 1 BauNVO sowie planerische Möglichkeiten zur Konfliktbewältigung in Gemengelagen. Darüber hinaus können aktuell anstehende Rechtsfragen und Probleme der Teilnehmer behandelt werden.

Themen

Art und Maß der baulichen Nutzung | Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche | Sonderfall Sondergebiete | Besonderheiten beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan | Konfliktbewältigung in Gemengelagen

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt. Weiteres Fortbildungsangebot zu diesem Thema finden Sie über unsere Such- und Filterfunktion in der
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