Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) in der Praxis der Bauleitplanung

After-Work-Seminar

Nummer:

16221

Datum:

Donnerstag, 07.07.2016
18.00 - 20.30 Uhr

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Veranstaltungsort:

Bayerische Architektenkammer
HdA
Waisenhausstr. 4
80637 München

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
150,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
90,00€

Ansprechpartner/in:

Frau Gleixner, 089/139880-34, gleixner@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, die einen Einblick in die planerischen Folgen der saP-Richtlinie in Bezug auf die Bauleitplanung erhalten wollen.

Zielsetzung

Im Seminar werden die naturschutzfachlichen Kenntnisse vertieft sowie die Durchführung einer saP anhand praktischer Fallbeispiele vermittelt.

Inhalt

Vor der Genehmigung von Vorhaben sind verschiedene Prüfungen zur Beurteilung und Bewältigung der Umweltfolgen zu durchlaufen. Durch die zunehmende Europäisierung der Umweltpolitik wurde das einst überschaubare Feld der Prüfinstrumente, das sich in Deutschland zunächst auf die nationalen Anforderungen der Eingriffsregelung sowie auf die Anforderungen an die Berücksichtigung von Umweltbelangen in der Planung beschränkte, in den 90er-Jahren durch die Umweltverträglichkeitsprüfung für Projekte und später durch die FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Verträglichkeitsprüfung erweitert. Mit der kleinen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 12.12.2007 wurde das Artenschutzrecht insbesondere mit der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) neu ausgestaltet und an die europarechtlichen Vorgaben angepasst.

Themen

Inhalte und Besonderheiten der speziellen artenrechtlichen Prüfung | Inhalte der FFH- und Vogelschutzrichtlinie | Konzeption von Natura 2000, FFH-Gebiete | Prüfpflichtigkeit | Definition von Erheblichkeit | Fallbeispiele und schematisches Vorgehen bei Prüfverfahren

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.