Fallstricke im Baugesetzbuch und in der Baunutzungsverordnung - Optionen und Haftungsrisiken

Seminar

Nummer:

16426

Datum:

Mittwoch, 16.11.2016
09.00 - 17.00 Uhr

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Veranstaltungsort:

Bayerische Architektenkammer
HdA
Waisenhausstr. 4
80637 München

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
220,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
150,00€

Dozent/in:

Prof. Dr. Michael Hauth, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München/Weimar

Ansprechpartner/in:

Frau Voss, 089/139880-43, voss@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Architekten und Stadtplaner mit Grundkenntnissen.

Zielsetzung

Das Seminar stellt anhand von Problemfällen aus der Praxis die wichtigsten Vorgaben des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts dar und zeigt die Optionen, wie das im Baugesetzbuch und in der Baunutzungsverordnung niedergelegte Baurecht ausgeschöpft und gegenüber Baubehörden und Nachbarn durchgesetzt werden kann.

Inhalt

Die Verantwortung (gleich Haftung) des Architekten wächst, weil der Inhalt der Baugenehmigung immer geringer wird. Der Erfolg des Architekten hängt deshalb maßgeblich von der richtigen Einschätzung des gegebenen Baurechts und vor allem von dessen Ausschöpfung ab: Was lässt der Bebauungsplan an maximalem Baurecht zu? Inwieweit sind Ausnahmen und Befreiungen nach BauGB durchsetzbar, bis zu welcher Grenze Abweichungen nach BayBO? Wie reize/schöpfe ich alle Möglichkeiten des § 34 Abs. 1 und vor allem des § 34 Abs. 2 BauGB aus? Wie vermeide ich die überall ausgelegten Fallstricke und die damit verbundenen Haftungsfälle?

Themen

Bebauungsplan - Auslegung und Ausnutzung des Baurechts, § 30 BauGB | Ausnahmen und Befreiungen gemäß § 31 BauGB | Abweichungen nach Art. 63 BayBO | Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen | Bebauungszusammenhang und Kriterien des Einfügens gemäß § 34 Abs. 1 BauGB | § 34 Abs. 2 BauGB und die BauNutzVO | Haftungsrisiken bei Verlängerung von Baugenehmigung und Vorbescheid | Einbeziehung des Nachbarn in Bezug auf Lärm, Abstandsflächen etc. | Individuelle Fragen

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.