Baugenehmigungs-Pflicht bei: Umbauten und Sanierung Nutzungsänderung im Bestand Umwandlung Wohnhaus in Flüchtlings-Unterkunft

Seminar

Nummer:

16716

Datum:

Donnerstag, 20.10.2016
16.00 - 19.00 Uhr

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Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
65,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
65,00€

Dozent/in:

Angaben zum Referenten finden Sie auf der Homepage des Kooperationspartners.

Ansprechpartner/in:

Frau Schuh, 32, schuh@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Architekt_innen, Bauingenieur_innen, Fachplaner_innen, Energieberater_innen, Verantwortliche in der Gebäude- und Immobilienwirtschaft, Eigentümer_innen, Bauherr_innen, Hausverwaltungen, Beiräte und Studierende

Inhalt

Veränderungen an Gebäuden sind teilweise genehmigungsfrei, teilweise genehmigungspflichtig. Die Abgrenzung ist im Einzelfall zu treffen. Wenn eine Genehmigungs-Pflicht angenommen wird, stellt sich die weitere Frage, ob und in welchem Maße die Baubehörde an das Bestandsgebäude zusätzliche Anforderungen stellen kann? Auch die reine Nutzungsänderung ohne Änderung des baulichen Bestandes kann die Genehmigungspflicht auslösen. So ist im Regelfall die Umwandlung eines Wohnhauses in eine Flüchtlings-Unterkunft nur aufgrund einer Baugenehmigung zulässig. Es wird auf die aktuelle Fragen der Schaffung von Flüchtlingsunterkünften eingegangen, insbesondere auf die Gesetzesänderungen des BauGB 2015.

Themen

Baugenehmigungspflicht hinsichtlich Nutzungsänderung, Umbauten und Sanierung von Bestandsgebäuden | Behördliche Anforderungen wider Bestandsschutz | Nutzungsänderung in Flüchtlingsunterkünfte

Hinweis

Die Veranstaltung wird in Kooperation mit dem Bauzentrum München, einer Einrichtung der Landeshauptstadt München durchgeführt. Informationen und Anmeldung erfolgen über das Bauzentrum München, Willy-Brandt-Alle 10, 81829 München, Telefon (089) 54 63 66 - 0, E-Mail bauzentrum.rgu@muenchen.de oder im
'Seminarprogramm des Bauzentrums'
Es gelten die Teilnahmebedingungen des Bauzentrum München. Die Teilnahmegebühr enthält die Arbeitsunterlagen sowie Getränke.
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