Zielgruppe
Architekt_innen, Bauingenieur_innen, Fachplaner_innen, Energieberater_innen, Verantwortliche in der Gebäude- und Immobilienwirtschaft, Eigentümer_innen, Bauherr_innen, Hausverwaltungen, Beiräte und Studierende
Inhalt
Veränderungen an Gebäuden sind teilweise genehmigungsfrei, teilweise genehmigungspflichtig. Die Abgrenzung ist im Einzelfall zu treffen. Wenn eine Genehmigungs-Pflicht angenommen wird, stellt sich die weitere Frage, ob und in welchem Maße die Baubehörde an das Bestandsgebäude zusätzliche Anforderungen stellen kann? Auch die reine Nutzungsänderung ohne Änderung des baulichen Bestandes kann die Genehmigungspflicht auslösen. So ist im Regelfall die Umwandlung eines Wohnhauses in eine Flüchtlings-Unterkunft nur aufgrund einer Baugenehmigung zulässig. Es wird auf die aktuelle Fragen der Schaffung von Flüchtlingsunterkünften eingegangen, insbesondere auf die Gesetzesänderungen des BauGB 2015.
Themen
Baugenehmigungspflicht hinsichtlich Nutzungsänderung, Umbauten und Sanierung von Bestandsgebäuden | Behördliche Anforderungen wider Bestandsschutz | Nutzungsänderung in Flüchtlingsunterkünfte