Haftung für Baukosten

After-Work-Seminar

Nummer:

17197

Datum:

Dienstag, 11.07.2017
18.00 - 21.00 Uhr

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Veranstaltungsort:

Bayerische Architektenkammer
HdA
Waisenhausstr. 4
80637 München

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
150,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
90,00€

Dozent/in:

Alexandra Riemann, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, München

Ansprechpartner/in:

Frau Businger, 089/139880-37, businger@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Büroinhaber und Mitarbeiter von Architekturbüros in leitender Funktion mit Vorkenntnissen zum Thema Haftung.

Zielsetzung

Ziel der Veranstaltung ist es, diverse Strategien während des Projektablaufs aufzuzeigen, wie eine Haftung für unerwartete Veränderungen der Baukosten vermieden und abgewendet werden kann.

Inhalt

Die Baukosten stellen ein immer größeres Konfliktfeld zwischen Bauherren und Architekten dar. Je mehr die Baukosten allgemeinen konjunkturellen Schwankungen unterliegen, desto mehr Kostensicherheit beansprucht der Bauherr. Durch eindeutige Vertragsgestaltung, strukturierte Kostenkontrolle sowie ein geordnetes Berichtswesen kann nicht nur eine Haftung vermieden, sondern auch zusätzliches Honorar generiert werden.

Themen

Wann und in welchem Umfang haftet der Architekt für Baukostenerhöhungen? | Haftungsträchtige Vertragsklauseln rechtzeitig erkennen | Kostenobergrenze als Beschaffenheitsvereinbarung | Beratungspflichten gegenüber Bauherren | Kostenüberschreitungen und Haftpflichtversicherung | Umplanungen zur Kosteneinsparung: Anspruch auf zusätzliches Honorar? | Sind Bonus-Malus-Regelungen sinnvoll?

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen begrenzt. Weiteres Fortbildungsangebot zu diesem Thema finden Sie über unsere Such- und Filterfunktion in der
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Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Bauzentrum München statt.
Weiteres Fortbildungsangebot zu diesem Thema finden Sie über unsere Such- und Filterfunktion in der
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Die Veranstaltung wird für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes angerechnet. Weitere Informationen sowie die Anzahl der anerkannten Unterrichtseinheiten finden Sie
hier.