Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Büroinhaber, Geschäftsführer, Projektleiter und für Vergabeverfahren zuständige Mitarbeiter von Planungsbüros sowie an Auftraggebervertreter.
Zielsetzung
Es werden aktuelle rechtliche Grundlagen und Hinweise zu den wesentlichen Randbedingungen und Kriterien sowie die Stolpersteine im VgV-Verfahren erläutert.
Inhalt
Öffentliche Aufträge werden an Planer unter Berücksichtigung der VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) vergeben. Hierbei handelt es sich überwiegend um Verhandlungsverfahren, die weniger stringent geregelt sind als Vergaben in anderen Bereichen. VgV-Verhandlungsverfahren sind in der Regel zweistufig. Erfolg hat derjenige, der auf Basis fundierten Fachwissens und einer sorgfältigen Bearbeitung die Anforderungen des Auftraggebers erfüllt. Architekten und Ingenieure setzen sich in solchen Verfahren durch, wenn sie sich strategisch richtig bewerben und in den Auftragsverhandlungen überzeugend auftreten.
Themen
Allgemeines und Grundsätzliches | 1. Phase: Erfolg im Teilnahmewettbewerb - von der Bekanntmachung über die Bewerbung zur Auswahl | 2. Phase: Verhandlung nach VgV - Vergabegespräche zwischen Auftraggeber und Bieter | Nachprüfung in VgV-Verfahren | Typische Konfliktfälle