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Information für Absolventen/Seminarreihe "Eintragungsvoraussetzungen"
Von entscheidender Bedeutung für die Eintragung in die Architektenliste ist nachweisliche praktische Erfahrung. Nach Art. 4 BauKaG sind auf die Zeit der praktischen Tätigkeit berufsfördernde Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Architektenkammer im Aufgabenbereich der technischen und wirtschaftlichen Planung sowie des Baurechts anzurechnen.
Da sich die Arbeit in Architekturbüros – analog zu anderen Bereichen der Wirtschaft – zunehmend spezialisiert, ergeben sich bei der Eintragung in die Architektenliste häufig Probleme des Nachweises der Beschäftigung mit den Leistungsphasen 6 bis 8, Vergabe und Objektüberwachung (Leistungsphase 9 ist keine Eintragungsvoraussetzung!).
Um Absolventen der Hochschulen, die in ihrem Büroalltag wenig Gelegenheit haben, sich mit diesen Leistungsphasen auseinanderzusetzen, trotzdem die Möglichkeit der Eintragung zu geben, wird die Seminarreihe „Eintragungsvoraussetzungen“ angeboten. Sie wird innerhalb eines Halbjahres durchgeführt. Am Ende eines jeden Seminars werden Teilnahmebestätigungen ausgegeben.
Die folgende Aufstellung kennzeichnet die notwendigen Seminare für die einzelnen Leistungsphasen:
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Seminar
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Leistungs- phase 6 und 7 |
Leistungs- phase 8 |
| Termin- und Kapazitätsplanung | * | * |
| Baukostenplanung und -kontrolle | * | * |
| Architektenvertrag und Bauvertrag | * | * |
| VOB - Ausschreibung und Vergabe | * | * |
| Haftung der Architekten | * | * |
| Objektüberwachung | * |
Sofern für die Leistungsphasen 1 bis 8 Nachweise der praktischen Tätigkeit zwar vorhanden sind, diese für die Eintragung aber noch nicht ausreichen, besteht für Absolventen die Möglichkeit, diese Teilbereiche individuell modular durch den Besuch von geeigneten Fortbildungsveranstaltungen der Bayerischen Architektenkammer zu ergänzen.
Alle Veranstaltungen, die hierfür grundsätzlich geeignet sind, sind im Programm hinter dem Titel mit * gekennzeichnet. Es obliegt dem Absolventen, eigenverantwortlich individuell geeignete Veranstaltungen auszuwählen.
Für Absolventen, die ihre praktische Tätigkeit ausreichend nachweisen können, ist der Besuch von Fortbildungsveranstaltungen keine Eintragungsvoraussetzung.
Selbstverständlich können alle Seminare auch von Absolventen ohne aktuelle Eintragungsabsicht und von bereits eingetragenen Kammermitgliedern besucht werden.
