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SiGeKo Infos Lehrgangskonzept Baustellenverordnung
Mit der Regel RAB 30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) hat das Bundesarbeitsministerium im August 2001 Kriterien zur Qualifikation von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren gemäß Baustellenverordnung herausgegeben. Die Fortbildungsmaßnahmen der Bayerischen Architektenkammer sind diesen Kriterien entsprechend strukturiert.
Die RAB 30 fordert für Koordinatoren folgende Qualifikationen:
Baufachliche Kenntnisse
werden durch ein Architekturstudium oder eine andere baufachliche Berufsausbildung erworben.
Berufserfahrung
Erforderlich ist eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in Planung und/oder Ausführung, je nach Koordinatorenaufgabe.
Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse
können u. a. durch Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung erworben werden.
Spezielle Koordinatorenkenntnisse
können u. a. durch Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung erworben werden.
Wir bieten hierzu die jeweils viertägigen Lehrgänge an:
"SiGeKo I: Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse"
"SiGeKo II: Spezielle Koordinatorenkenntnisse"
Der Lehrgang "SiGeKo: Spezielle Koordinatorenkenntnisse" entspricht dabei dem früheren Lehrgang "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren nach Baustellenverordnung".
