Akademieprogramm 1/12

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SiGeKo Infos Lehrgangskonzept Baustellenverordnung

Mit der Regel RAB 30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) hat das Bundesarbeitsministerium im August 2001 Kriterien zur Qualifikation von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren gemäß Baustellenverordnung herausgegeben. Die Fortbildungsmaßnahmen der Bayerischen Architektenkammer sind diesen Kriterien entsprechend strukturiert.

 

Die RAB 30 fordert für Koordinatoren folgende Qualifikationen:

 

Baufachliche Kenntnisse

werden durch ein Architekturstudium oder eine andere baufachliche Berufsausbildung erworben.

 

Berufserfahrung

Erforderlich ist eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in Planung und/oder Ausführung, je nach Koordinatorenaufgabe.

 

Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse

können u. a. durch Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung erworben werden.

 

Spezielle Koordinatorenkenntnisse

können u. a. durch Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung erworben werden.

 

Wir bieten hierzu die jeweils viertägigen Lehrgänge an:
"SiGeKo I: Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse"
"SiGeKo II: Spezielle Koordinatorenkenntnisse"

Der Lehrgang "SiGeKo: Spezielle Koordinatorenkenntnisse" entspricht dabei dem früheren Lehrgang "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren nach Baustellenverordnung".