Inhalt
Teilnahmebedingungen
Anmeldung schriftlich
Zur Anmeldung verwenden Sie bitte das Anmeldeformular im Internet. Da die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden, empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung.
Anmeldebestätigung/Rechnung
Alle Anmeldungen sind verbindlich (sofern nicht anders ausgewiesen). Nach Anmeldung erhalten Sie eine automatische Anmeldebestätigung, die Rechnung sowie weitere Informationen in der Regel auf dem Postweg. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, werden Sie umgehend benachrichtigt.
Teilnahmegebühr ist personengebunden
Die Teilnahmegebühr wird fällig, sobald Sie die Rechnung erhalten haben, spätestens jedoch mit Beginn der Veranstaltung. Bitte geben Sie bei Bezahlung den Namen des Teilnehmers, die Veranstaltungsnummer und das Datum der Veranstaltung an. Die Gebühr richtet sich nach dem Status der Person (Kammermitglied/Absolvent/Gast), die tatsächlich an dem Seminar teilnimmt. Für Teilnehmer mit Eintragung in die Stadtplanerliste gelten die für Kammermitglieder festgesetzten Gebühren.
Mahngebühr
Sollte die Teilnahmegebühr nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit bei uns eingegangen sein, wird eine Mahngebühr von 5 % bzw. 10 % (1. bzw. 2. Mahnung) erhoben.
Rücktritt/Ersatzteilnehmer
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei Abmeldungen – bitte schriftlich – innerhalb von sieben Tagen vor Veranstaltungsbeginn eine Stornogebühr von 50 % der Teilnahmegebühr in Rechnung stellen. Diese Gebühr entfällt, wenn Sie uns einen Ersatzteilnehmer benennen. Wird die Anmeldung am Tag der Veranstaltung zurückgezogen oder erscheint ein gemeldeter Teilnehmer nicht, wird grundsätzlich die volle Gebühr fällig.
Programmänderungen/Erstattungsanspruch
Programmänderungen bleiben vorbehalten. Sie werden – soweit möglich – im Deutschen Architektenblatt und im Internet unter www.byak.de bekannt gegeben. Angemeldete Personen erhalten spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn eine Mitteilung über etwaige Terminänderungen. Bei Ausfall einer Veranstaltung werden die Gebühren vollständig zurückbezahlt. Darüber hinaus besteht kein Erstattungsanspruch.
Absolventen
Hochschulabsolventen der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur und Landespflege/Landschaftsarchitektur, welche die Voraussetzungen nach Art. 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 oder nach Art. 4 Abs. 3 bis 5 BauKaG erfüllen und zur Eintragung in die bayerische Architektenliste eine nachfolgende praktische Tätigkeit nach Art. 3 BauKaG ausüben, entrichten die für Kammermitglieder festgesetzten Gebühren. Der Absolventenstatus gilt bis drei Jahre nach Studienabschluss; zum Nachweis legen Sie der Anmeldung bitte eine Kopie des Abschlusszeugnisses bei.
