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Arbeitsstätten- richtlinie

Übergangsfrist bis zum 31.12.2012

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Arbeitsstätten- richtlinie

Übergangsfrist bis zum 31.12.2012


Am 27. Juli 2010 trat die 5. Änderung der Arbeitsstättenverordnung in Kraft. In den Übergangsregelungen wird auch die zukünftige Handhabung der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) und der Arbeitsstättenrichtlinien neu geregelt.

Die alten Arbeitsstätten-Richtlinien gelten weiter fort, jedoch nicht länger als bis zum 31. Dezember 2012  und werden in dieser Zeit in zwangloser Folge durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ersetzt. Bis dahin können die alten Arbeitsstätten-Richtlinien als Orientierung zur Konkretisierung der allgemeinen Schutzziele der Verordnung herangezogen werden.

Der Anwender sollte jedoch beachten, dass die Richtlinien teilweise veraltet sind und sich teilweise noch auf die Vorgängerfassungen der Arbeitsstättenverordnung beziehen. Er muss daher bei der Anwendung der Arbeitsstätten-Richtlinien eigenverantwortlich prüfen, ob diese noch dem Stand der Technik entsprechen und gegebenenfalls bei der Umsetzung im Betrieb entsprechende Anpassungen vornehmen.

Weitere Informationen: www.baua.de

 
website: TREIBSTOFF