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Expertenlisten für Förderprogramme des Bundes
Bundeswirtschaftsministerium: BAFA wird weiterhin nach den bisherigen Verfahren für die Vor-Ort-Beratung vorgehen | Listenführung durch die DENA nicht verpflichtend, sondern auf freiwilliger Basis
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Gesetzesänderung im Nachbarrecht
Abbau von zivilrechtlichen Hürden bei energetischen Sanierungen durch Einfügen der Art. 46a und 46b in das Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze (AGBGB)
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Bayerischer Energiepreis ausgelobt
Im Jahr 2012 vergibt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie erneut den Bayerischen Energiepreis. Die Bewerbungsfrist endet am 20. April 2012.
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Vortragsreihe: "Neues Bauen in der alten Stadt"
Am 16.02.2012, 19.00 Uhr, spricht Prof. Dr. Stephan Albrecht von der Otto-Friedrich-Universität Bamberg in der Aula des Franz-Ludwig-Gymnasiums Bamberg
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Das neue Akademieprogramm ist da!
Das neue Akademieprogramm der Bayerischen Architektenkammer bietet Bewährtes und Neues zu Planen und Bauen, Darstellung und Gestalten, Stadtplanung, Management, Kommunikation und Sachverständigenwesen.
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World Architects Masters 2012
Architekten, Landschafts- und Innenarchitekten aus der ganzen Welt sind zur "WAM open" eingeladen, die auch 2012 wieder unter der Schirmherrschaft der Bayerischen Architektenkammer steht.
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17. Nürnberger Architekturclub: "Geld macht Stadt"
des Treffpunkts Architektur der Bayerischen Architektenkammer für Ober- und Mittelfranken am 23.02.2012 um 19.00 Uhr
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Neu erschienen: "Ausgezeichnetes Bauen mit Holz in Oberfranken"
Broschüre des Architektur Treffs Bayreuth der Bayerischen Architektenkammer
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Sechs Millionen Euro zusätzlich für die Städtebauförderung
Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 30.11.2011
Arbeitsstätten- richtlinie
Übergangsfrist bis zum 31.12.2012
Am 27. Juli 2010 trat die 5. Änderung der Arbeitsstättenverordnung in Kraft. In den Übergangsregelungen wird auch die zukünftige Handhabung der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) und der Arbeitsstättenrichtlinien neu geregelt.
Die alten Arbeitsstätten-Richtlinien gelten weiter fort, jedoch nicht länger als bis zum 31. Dezember 2012 und werden in dieser Zeit in zwangloser Folge durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ersetzt. Bis dahin können die alten Arbeitsstätten-Richtlinien als Orientierung zur Konkretisierung der allgemeinen Schutzziele der Verordnung herangezogen werden.
Der Anwender sollte jedoch beachten, dass die Richtlinien teilweise veraltet sind und sich teilweise noch auf die Vorgängerfassungen der Arbeitsstättenverordnung beziehen. Er muss daher bei der Anwendung der Arbeitsstätten-Richtlinien eigenverantwortlich prüfen, ob diese noch dem Stand der Technik entsprechen und gegebenenfalls bei der Umsetzung im Betrieb entsprechende Anpassungen vornehmen.
Weitere Informationen: www.baua.de
