Länderinformationen

Länderinformationen

Wie komme ich an Länderinformationen?

Die Arbeitsgruppe Architekturexport des Vorstandes der Bayerischen Architektenkammer untersuchte 2003 die Markteinschätzung von deutscher Architekturleistung im Ausland.

Die Broschüre des Netzwerk Architekturexportes NAX (Stand: Oktober 2003) und diverse Artikel aus dem Deutschen Architektenblatt (DAB) dienten hierzu als Grundlage. Weitere ergänzende Informationen wurden in unmittelbaren Gesprächen mit Mitarbeitern der Deutschen Botschaften sowie aus verschiedenen Berichten der Deutschen Botschaft, des Auswärtigen Amtes und der Industrie und Handelskammer über die einzelnen Länder zusammengetragen.

Aufgrund der Flut von vorhandenen Informationen zu möglichen Tätigkeiten im Ausland, die zudem an verschiedenen Stellen veröffentlicht sind, haben sich zwischenzeitlich aus der Beratungspraxis folgende Schritte als hilfreich herausgestellt, um möglichst effektiv Informationen und Markteinschätzungen im gewünschten Land zu erlangen.

 

  • www.architekturexport.de : Die Informationsplattform der Bundesarchitektenkammer bietet u.a. über eine Länderkarte und eingestellten Erfahrungsberichte von Architekten einen ersten Überblick über die Tätigkeit von Architekten in dem betreffenden Land (bitte link setzen zu pdf NAX)
  • www.ahk.de : Die Außenhandelskammern bieten Wirtschaftsdaten, gesetzliche Grundlagen und die Möglichkeiten von unmittelbaren Geschäftskontakten, z.B. über eine organisierte Unternehmerreise. Beim Außenwirtschaftstag der IHK für München und Oberbayern, der einmal jährlich stattfindet, besteht zudem die Möglichkeit, unmittelbar Gesprächstermine mit Vertretern der Außenhandelskammern zu vereinbaren und sich aus erster Hand zu informieren.
  • Informationen zu aktuellen Delegationsreisen mit Themenbezug sind verfügbar über die Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie bzw. über www.bayern-international.de sowie das Bundesministerium für Wirtschaft in Berlin.

Da es sich nicht um abschließende Informationen handelt, freuen wir uns über Ihr feedback und weitere Anregungen.


Tätigkeit von bayerischen Architekten in der Schweiz

Vom Schweizerischen Architekten- und Ingenieurverein (SIA) haben wir folgende Auskunft erhalten:

Auf Bundesebene gibt es in der Schweiz keine Regel zur Vorlage von Unterlagen bei den Baubehörden. Grundsätzlich sind die Kantone im Bereich Marktzugang zuständig. Die Mehrheit der Kantone hat sich dabei für eine liberale Lösung entschieden. Dies bedeutet, dass für die Einreichung von Bauanträgen bei Behörden keine spezifische Befugnis nötig ist.

Diese liberale Lösung stützt sich auf die Selbstverantwortung des Architekten und geht davon aus, dass der Marktzugang frei ist. Der Architekt muss aber die kantonalen und kommunalen Bauvorschriften, die von Kanton zu Kanton abweichen können, und die SIA-Normen einhalten. Demzufolge muss er diese komplexen Regeln zwingend berücksichtigen, sonst erhält er bzw. sein Projekt keine Baubewilligung und der Architekt kann für seine Berufsfehler schadenersatzpflichtig gemacht werden.

In einigen Kantonen wie Tessin, Waadt, Fribourg, Neuenburg, Genf und Luzern verlangen die kantonalen Bauvorschriften zusätzlich den Besitz eines Architekturdiploms oder des Titels REG A oder REG B (in Analogie einem Kammereintrag).

Für weitere Informationen betreffend des Marktzugangs in der Schweiz können Sie sich an SIA-Recht, Daniele Graber, lic. Iur., Dipl. Ing. HTL, daniele.graber@sia.ch, wenden.

(Stand: Januar 2009)