BEISPIELHAFTE BAUTEN    Energieeffizientes Bauen in Bayern

BEISPIELHAFTE BAUTEN Energieeffizientes Bauen in Bayern

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BEISPIELHAFTE BAUTEN  Energieeffizientes Bauen in Bayern

Dass nachhaltige Architektur energieeffizient sein muss, zugleich ökologische, ökonomische und soziokulturelle Aspekte in sich vereint und vor allem auch gute Gestaltung verkörpert, wollen die Bayerische Architektenkammer und die Oberste Baubehörde anhand von "Beispielhaften Bauten" präsentieren. Die hier und auf der Seite der Obersten Baubehörde unter „Gebäude + Energie“  gezeigten Beispiele liefern eindrucksvoll Antworten auf aktuelle Fragen der Energieeffizienz und der Energieversorgung von Gebäuden und bieten Perspektiven für eine zukunftsfähige Entwicklung von Baukultur und Gesellschaft.

Für die aktuelle Projektauswahl wurden im Rahmen des Arbeitskreises ‚Energieeffizientes Bauen’ vorbildliche Architekturbeispiele aus den Jahren 2004 bis 2010 gesichtet und zusammengestellt.

Wesentliche Grundlage für die Auswahl bilden Beiträge zu den Architektouren, die freiwillig ein ergänzendes Kriterienblatt zur Energie und Ökologie eingereicht haben.

 



Energetische Standards

In die Projektauswahl "BEISPIELHAFTE BAUTEN  Energieeffizientes Bauen in Bayern" werden nur Projekte aufgenommen, die zum Zeitpunkt ihrer Fertigstellung die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen an die Energieeffizienz deutlich unterschreiten.

Das Energiefachrecht  legt seit  Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung 1977 und der Energieeinsparverordnung  im Jahr 2002 mit regelmäßigen Novellen die Anforderungen an die Energieeffizienz der Gebäudehüllen fest. Anhand des zulässigen Heizwärmebedarfs lässt sich diese Entwicklung sehr gut nachvollziehen:

Begrenzung des Heizwärmebedarfs (Neubau)

  • Wärmeschutzverordnung 1977:  200 kWh/m²a
  • Wärmeschutzverordnung 1985:  150 kWh/m²a
  • Wärmeschutzverordnung 1996:  100 kWh/m²a
  • Energieeinsparverordnung 2002/2007:  ca. 70 kWh/m²a
  • Energieeinsparverordnung 2009: ca. 50 kWh/m²a
  • Energieeinsparverordnung 2012/2013: vorauss.  ca. 35 kWh/m²a

Gebäude im Passivhausstandard weisen i.d.R. einen Heizwärmebedarf von 15 kWh/m²a auf.



Kriterien für die Projektauswahl:

Die Kriterien für die Projektauswahl orientieren sich u.a. an den Anforderungen und Standards der KfW-Förderprogramme zum Zeitpunkt der Erstellung.

Standard Wohngebäude - Neubau:
KfW 40 (EnEV 2002/2007), bzw. Effizienzhaus 55 (EnEV 2009) oder Passivhausstandard

Standard Nichtwohngebäude - Neubau:
EnEV Neubau - 30% (EnEV2007/2009) oder Passivhausstandard

Standard Sanierung:

EnEV Neubau - 30% (EnEV2007/2009) oder Passivhausstandard

Standard Denkmäler:
EnEV Neubau (EnEV2007/2009) oder besser

Passivhäuser müssen auf Grundlage des Passivhausprojektierungspakets berechnet sein. Weitere Hinweise zu den energetischen Kriterien liefern die Merkblätter der KfW: hier


 

Hinweis: Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben, insbesondere der energetischen Kennwerte, liegt bei den Architekten. Die Oberste Baubehörde und die Bayerische Architektenkammer haben keine vertiefende fachliche oder inhaltliche Prüfung der Kennwerte und Projektdaten durchgeführt.

Bildrechte: Die Bildrechte sind gewahrt. Alle Architekten/Verfasser der Projekte haben gegenüber der Obersten Baubehörde und der Bayerischen Architektenkammer erklärt, dass die Nutzung und Veröffentlichung der eingereichten Projekte in diesem Zusammenhang frei von Rechten Dritter sind.