Energieausweis

Energieausweis

Was ist ein Energieausweis?

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden?

Welcher Ausweis muss ausgestellt werden?

Ab wann gelten die Regelungen?

Wer darf den Energieausweis ausstellen?

Was kostet der Energieausweis?

Die Bundesregierung hat am 27. Juni 2007 den vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen der Regierungsvorlage zur Einführung von Energieausweisen auch für Bestandsgebäude zugestimmt. Eigentümern, Vermietern und Ausstellern stehen damit klare und verlässliche Rahmenbedingungen für die Ausstellung von Energieausweisen zur Verfügung.
Damit setzt die EnEV 2007 im Wesentlichen die Forderungen der EU-Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um.

Bei Neubauprojekten, Erweiterungen und erheblichen Änderungen im Sinne des § 9 Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) ist allgemein bereits seit Inkrafttreten der ersten Energieeinsparverordnung (2002) ein EnEV- Nachweis als Bestandteil der Bauvorlagen verbindlich vorgeschrieben und auf Verlangen der zuständigen Genehmigungsbehörde vorzulegen. In der Neufassung der EnEV 2007 bleiben diese Regelungen bestehen. Auch die energetischen Anforderungen an Neubauten bleiben weitestgehend unverändert.
Wird ein bestehendes Gebäude um eine zusammenhängende Nutzfläche von > 50m2 erweitert, gelten i.d.R. für die Erweiterung die gleichen Anforderungen wie für Neubauten.

Wesentliche Neuerungen betreffen jedoch die energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden sowie den Gebäudebestand:
Ein Energieausweis ist (sukzessive) seit Juli 2008 auch für Bestandsgebäude vorgeschrieben. Für Nichtwohngebäude wurde das Nachweisverfahren neu geordnet. Hier ist die Einhaltung der Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Dampf, Warmwasser und Beleuchtung zu belegen.