Förderung

Förderung

Finanzielle Hilfe für Energetische Sanierungsmaßnahmen

Energetische Sanierungen werden durch zahlreiche Förderprogramme des Bundes und des Freistaates Bayern unterstützt.
In vielen Fällen (z.B. CO2 Sanierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau) wird die Beurteilung der baulichen Substanz und der erforderlichen Maßnahmen im Vorfeld der Sanierung ausdrücklich vorausgesetzt.
Um das passende Förderprogramm zu finden, sind daher Analyse und Bewertung der energetischen Schwachstellen des Gebäudes und eine umfassende Beratung hinsichtlich der möglichen Fördergelder durch den kompetenten Vor - Ort - Energieberater sinnvoll.
Nachfolgend werden die wichtigsten Beratungs- und Finanzierungshilfen aufgeführt. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet für verschiedene Maßnahmen interessante und umfangreiche Förderprogramme an.
Umfassend informiert die Förderdatenbank des Bundesamtes für Wirtschaft und Technologie (BMWI), sowie die Förderdatenbank des BINE Informationdienstes.

 



Förderprogramme des Bundes:

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie BMWI

BINE- Informationsdienst

BMU: Geld vom Staat fürs Energieeinsparen

 



KfW Förderbank: Neue Förderstandards ab 1. September 2010

Wer seinen Wohnraum durch Einzelmaßnahmen sanieren will kann künftig nur noch günstige Darlehen als KfW-Förderung beantragen. Zuschüsse gewährt die KfW-Förderbank weiterhin für die Baubegleitung der Sanierung im Bestand.

Die KfW-Förderbank ändert erneut ihre Förderprogramme. Sie finden hier einen Überblick zu den angekündigten Neuerungen, die energieeffiziente Bestands-Sanierung unterstützen. Klicken Sie auf die Links und lesen Sie die Details auf den KfW-Webseiten.

Einzelmaßnahmen: Wohnraum Modernisieren:

Programm 152: Energieeffizient Sanieren - Kredit

Programm 430: Energieeffizient Sanieren - Zuschuss

Weitere Hinweise:

Für Privatpersonen: Info zu KfW-Förderprogrammen

 


 

1. Juli 2010 Anpassung der KfW-Förderprogramme
Zum 1. Juli 2010 hat die KfW in ihrem Förderangebot für "Energieeffizientes Bauen und Sanieren" die neuen  Standards KfW-Effizienzhaus 70 und 55 in der Sanierung sowie KfW-Effizienzhaus 55 und 40 im Neubau eingeführt. "Damit unterstützt die KfW die Entwicklung hin zu höheren Energieeffizienzniveaus im Wohnungsbau und setzt entsprechende Standards", erklärt Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.

Neu im Programm aufgenommen:
Im Falle eines KfW-Effizienzhaus 40 oder 55 / Passivhaus sind Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen.

Der Sachverständige muss mindestens folgende Leistungen erbringen:

  • spezielle Detailplanungen, insbesondere Luftdichtigkeitskonzept und Lüftungskonzept bei Einbau einer Lüftungsanlage, bzw. Vorgabe von Parametern aus der Energiebedarfsrechnung an den Heizungsplaner,
  • Prüfung des Leistungsverzeichnisses,
  • mindestens eine Baustellenbegehung vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor Verschließen eventueller Bekleidungen, ein¬schließlich der Überprüfung der Ausführung von Wärmebrücken sowie der Umsetzung von Luftdichtigkeits- und Lüftungskonzept inklusive Blower Door Test,
  • Kontrolle und Begleitung bei der Übergabe der Haustechnik, ggf. mit ergänzender technischer Einweisung in die Haustechnik sowie ggf. Prüfung des Nachweises des hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage.

Wer ist als Sachverständiger zugelassen?
Ein Sachverständiger im Sinne der Förderrichtlinien ist ein im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" oder vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. zugelassener Energieberater oder eine nach § 21 EnEV2009 ausstellungsberechtigte Person.

Architekten, die in Bayern in die Architektenliste eingetragen sind erfüllen im Sinne des §21, Ab.s 1, Nr. 5 EnEV die Voraussetzungen, Energieausweise auszustellen und sind daher Sachverständige im Sinne der KfW.

weitere Informationen finden Sie in den Merkblättern der KfW

Eine Übersicht der relevanten Förderprogramme der KfW finden Sie hier:

 


 

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Energiesparberatung

Erneuerbare Energien

 



Bayerische Förderprogramme

Staatsministerium des Innern: Förderprogramme
Energetische Nutzung von Biomasse
LfA Förderbank Bayern - Umweltprogramm
CO2 Minderungsprogramm für kommunale Liegenschaften
Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen
Städtebauförderung zur Modernisierung und Sanierung im Gebäudebestand
Bayerisches Wohnungsbauprogramm
Ökologischer Neubau – Ökologische Modernisierung

 



Münchner Förderprogramm Energieeinsparung (FES)

Im Klimaschutz verfolgt die Landeshauptstadt München ehrgeizige Ziele: Der CO2-Ausstoß soll alle fünf Jahre um zehn Prozent reduziert werden. Dabei soll der wichtige Meilenstein einer Halbierung der Pro-Kopf-Emissionen (Basisjahr 1990) bis 2030 erreicht sein. Um dies zu erreichen, stockt die Landeshauptstadt München das Förderprogramm Energieeinsparung (FES) von bisher 4 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro (jährlich) auf.
Mit dem Förderprogramm unterstützt die Landeshauptstadt München seit zwanzig Jahren die Bemühungen der Bürger bei Energiesparmaßnahmen und beim Umstieg auf erneuerbare Energieträger.
Seit 1. Februar 2009 gelten die Förderrichtlinien des Münchner Förderprogramms Energieeinsparung nun in ihrer neuen Fassung, die neue und verbesserte Konditionen bieten.
Die Richtlinien erläutern die Vorgehensweise von der Antragstellung bis zur Auszahlung der Förderungsmittel, weisen auf die Instrumente zur energetischen Beurteilung und Maßnahmenauswahl hin und enthalten die Kriterien, denen die Förderung der Maßnahmen unterliegt. Voraussetzung für die Förderfähigkeit der Maßnahmen im Förderprogramm Energieeinsparung ist die Einhaltung der Münchner Qualitätsstandards. Diese wurden in gemeinsamer Abstimmung zwischen der Landeshauptstadt und der Bayerischen Architektenkammer und den beteiligten Verbänden entwickelt und gelten seit dem 01.02.2009 in der jeweils aktuellen Fassung.

Münchner Förderprogramm Energieeinsparung: Richtlinie, Standards, Antragsformulare