Gesetze und Verordnungen

Gesetze und Verordnungen

Die nachstehenden Gesetzes- und Verordnungstexte, sowie die Auflistung der Normen und Richtlinien fassen den Rahmen für die Tätigkeit des Energieberaters. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 

 

 

EEWärmeG – Erneuerbare Energie Wärmegesetz

Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden, müssen seit dem 1. Januar 2009 Erneuerbare Energien für ihre Wärmeversorgung nutzen. Genutzt werden können alle Formen von Erneuerbaren Energien, auch in Kombination. Dazu zählen solare Strahlungsenergie, Geothermie, Umweltwärme und Biomasse. Alternativ können Eigentümer ihr Haus stärker dämmen, Abwärme nutzen, Wärme aus Fernwärmenetzen beziehen oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung einsetzen.

EnEG - Energieeinsparungsgesetz

Gesetz zur wirtschaftlichen Reduzierung des Energiebedarfs in Gebäuden Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung (Energieeinsparverordnung) mit Zustimmung des Bundesrates Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden und ihren Bauteilen festzusetzen.

  • EnEG
    Energieeinspargesetz, 2005-09-01, Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden

EEG – Erneuerbare Energien Gesetz

Gesetz mit dem Ziel. den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromproduktion bis 2020 weiter auszubauen. Inhalte sind u.a. die attraktivere Gestaltung des Repowering, die Verbesserung der Bedingungen für die Offshore-Windkraft und eine Verbesserung der Netzintegration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien mitsamt der Regelung des Einspeisemanagements.

Informationen zur Gesetzesnovelle 2009:

  • EEG
    Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien; Erneuerbare - Energien - Gesetz zuletzt geändert am 21. Juli 2004; Bgbl_31.07.2004
  • EEG kompakt
    Erneuerbare Energien kompakt; Ergebnisse systemanalytischer Studien

EnEV 2009 - wesentliche Ziele:

  • Verschärfung der bisher gültigen primärenergetischen Anforderungen (Gesamtenergieeffizienz) um durchschnittlich 30 %,
  • Verschärfung der bisher gültigen energetischen Anforderungen an Außenbauteile im Falle wesentlicher Änderungen im Gebäudebestand um ebenfalls durchschnittlich 30 %,
  • Ausweitung einzelner Nachrüstpflichten bei Anlagen und Gebäuden,
  • Regelungen zur langfristigen, stufenweisen Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen zur Erzeugung von Raumwärme

aktuelle Informationen zur EnEV 2009 (DENA)

Infomationen des BMVBS

EnEV 2007

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde in ihrer neuen Fassung vom 24.Juli 2007 im Bundesgesetzblatt (Teil I, Nr. 34) veröffentlicht und trat am 01.10.2007 in Kraft.
Sie ist seit dem 01.Oktober 2007 bei Neubauten anzuwenden. Im Gebäudebestand sind die Anforderungen der EnEV, insbesondere die Verpflichtung zur Ausstellung, bzw. Vorhaltung des Energieausweises nach Erstellungsjahren gestaffelt verbindlich anzuwenden:

01.07.2008
- Wohngebäude bis Baujahr 1965
01.01.2009 - später errichtete Wohngebäude
01.07.2009 - Nichtwohngebäude

Die Fristen gelten nicht, wenn bereits ein Energieausweis nach alter EnEV vorliegt, da Energieausweise generell 10 Jahre Gültigkeit besitzen.

  • EnEV 2007,
    Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (nichtamtliche Leseversion vom 24.07.2007)

ZVEnEV 2008

Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten und zur Durchführung der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Zuständigkeits- und Durchführungsverordnung EnEV - ZVEnEV) 22. Januar 2002; Stand 12.02.2008

  • Antrag
    auf Zulassung als verantwortlicher Sachverständiger nach § 2 ZVEnEV

Sonstige

  • EnEV 2004
    Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (02.12.2004)