Innenarchitektur - Honorierung

Innenarchitektur - Honorierung

Innenarchitekten rechnen ihre vertragsgemäßen erbrachten Leistungen nach der „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ (HOAI)  ab. Die HOAI ist gleichermaßen verbindlich für Auftraggeber und Auftragnehmer.

 

§ 33 Leistungsbild Gebäude und raumbildende Ausbauten

Das Leistungsbild Gebäude und raumbildende Ausbauten umfasst Leistungen für Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, raumbildende Ausbauten, Instandhaltungen und Instandsetzungen. Die Leistungen sind in neun Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 34 bewertet:

Bewertung der Grundleistungen in v.H. der Honorare

- -

raumbildende Ausbauten

3

7

14

2

30

7

3

31

3

1. Grundlagenermittlung

2. Vorplanung (Projekt-undPlanungsvorbereitung)

3. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)

4. Genehmigungsplanung

5. Ausführungsplanung

6. Vorbereitung der Vergabe

7. Mitwirkung bei der Vergabe

8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)

9. Objektbetreuung und Dokumentation