Innenarchitektur - Leistungsspektrum

Innenarchitektur - Leistungsspektrum

Ob privater Wohnungsbau, Verwaltungsbau oder Möbeldesign – der Tätigkeitsbereich der Innenarchitekten ist breit gefächert. An erster Stelle stehen die Planung und Gestaltung von Räumen. Innenarchitekten sind aber auch Spezialisten, wenn es um die Entwicklung von Raumstrukturen und funktionalen Nutzungseinheiten geht. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch für Umbauten, Restaurierungen und die Umnutzung von bestehenden Gebäuden.

Im Mittelpunkt der gesamten Planungen stehen jedoch die Bedürfnisse der späteren Bewohner. Hierbei gilt es, gerade aus Sicht des späteren Nutzers, psychische und soziale Aspekte verantwortungsvoll in den Planungsprozess zu integrieren.

Doch egal um welche Art von Bauvorhaben es sich auch handelt: Wirtschaftlichkeit und Ökologie nehmen ebenso Einfluss auf die Planungen, wie die Wünsche des Bauherren selbst.

Wie unterschiedlich die Konzeption und Gestaltung von Innenräumen sein kann, belegen zahlreiche Beispiel aus Ihrem Umfeld. Nehmen Sie doch einfach mal die Innenräume nachfolgender Beispiele genauer unter die Lupe: Einfamilienhäuser, Museen, Hotels, Restaurants, Bars, Sakralbauten, Schulen, Kindergärten, Hochschulen, Bürobauten, Banken, Bahnhöfe, Wohnwägen, Küchen, Bäder, Laboreinrichtungen, Krankenhäuser, Freizeiteinrichtungen, Messebauten, … Und auch bei Möbeln und Leuchten können Innenarchitekten die Urheber sein!

Weitere Kompetenz und Qualifizierung erwerben sich Innenarchitekten durch Zweit- und Aufbaustudiengänge, durch permanente Weiterbildung und durch eine langjährige Praxis.

Das zusätzliche Leistungsspektrum kann umfassen: Wohnberatung, ökologische und baubiologische Beratung, Wettbewerbsberatung, Projektsteuerung, Denkmalpflege und Bestandserfassungen, Lichtplanung, Facility Management, Seminar- und Vorträge, Machbarkeitsstudien, Sachverständigenwesen, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo), Visualisierungen (Modellbau, EDV-Animationen).

Innenarchitekten sind nach Art. 61 Abs. 4 Nr.4 Bayerische Bauordnung für die mit ihrer Berufsaufgabe verbundenen baulichen Änderungen von Gebäuden bauvorlageberechtigt.