Bautechnologie + Nachhaltiges Bauen

Bautechnologie + Nachhaltiges Bauen

Die Arbeitsgruppe Bautechnologie + Nachhaltiges Bauen der Bayerischen Architektenkammer setzt sich intensiv mit aktuellen Novellierungen der bautechnischen Regelwerke sowie der Gestaltung eines Systems zur Bewertung und Zertifizierung der Nachhaltigkeit von Gebäuden auseinander.

Die Arbeitsgruppe verfolgt den politischen und inhaltlichen Abstimmungsprozess, um ggf. direkten Handlungsbedarf für die Bayerische Architektenkammer (Positionierung des Berufsstandes, Information der Mitglieder, Fortbildungsveranstaltungen der Akademie) abzuleiten.

Zu praxisrelevanten Themen des nachhaltigen Planens und Bauens werden Stellungnahmen und Merkblätter verfasst und zur Information der Mitglieder zum Download bereitgestellt.

 

Neues Merkblatt:

Merkblatt_M1_DIN1986-100_Regenentwässerung_(PDF_0.03MB)

 

Regenentwässerungsanlagen nach DIN 1986 – 100: 2008-05

Die im Mai 2008 erschienene neue DIN 1986-100 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056“ ersetzt die Ausgabe vom März 2002. Ein Ziel ist es, alle „technischen Möglichkeiten zu nutzen, um die Einleitung von nicht nachteilig verunreinigtem Regenwasser in die Kanalisation zu reduzieren“. Weiter wurden die Anforderungen der EN 12056-1-5 und EN 752 berücksichtigt. Im Besonderen wurde der Abschnitt „Regenwasserableitung“ wesentlich ergänzt, die Regenspenden aktualisiert und eine neue Berechnungsregenspende festgelegt.

Vor allem durch die frei entwässernden Notabläufe bzw. Notüberläufe können sich neue Zuständigkeiten und Haftungsbereiche ergeben, die ggf. neue und frühzeitig festzulegende Schnittstellen erforderlich machen.
Gerade am Beispiel der Entwässerungsplanung eines Gebäudes zeigt sich regelmäßig, dass vertragliche Vereinbarungen oft unzureichend die tatsächliche Verantwortlichkeit der Planungsbeteiligten abbilden und damit Honorar- und Haftungsstreitigkeiten verursachen.

Bei Standardbauvorhaben ist es beispielsweise nicht unüblich, vollständig auf die Beauftragung eines Fachplaners zu verzichten und stattdessen die Fachplanung zur Gebäudeentwässerung über die Angebotsabgabe direkt von der Fachfirma erbringen zu lassen. Übernimmt der Architekt im Rahmen der Bauleitung die unabhängige Kontrolle der Ausführung, kann leicht der Eindruck entstehen, er übernehme auch die fachliche Verantwortung und die damit verbundenen Haftungsrisiken.
Um Streitigkeiten zu vermeiden, muss daher vorab im Architektenvertrag klar geregelt werden, welchen Anteil der Gebäudeplaner an der technischen Ausrüstung tatsächlich übernehmen soll.
Werden aufgrund der Größenordnung des Projektes Fachplaner für die technische Gebäudeausrüstung oder für die Planung der Außenanlagen eingebunden, müssen bereits im Vorfeld der Planung Schnittstellen und Verantwortlichkeiten präzise beschrieben und vertraglich abgegrenzt werden. Nur so kann die strittige Abwicklung eines Projektes vermieden werden.